
BB: Brandenburg | BE: Berlin | BW: Baden-Württemberg | BY: Freistaat Bayern | HB: Freie Hansestadt Bremen | HE: Hessen | HH: Freie und Hansestadt Hamburg | MV: Mecklenburg-Vorpommern | NI: Niedersachsen | NW: Nordrhein-Westfalen | RP: Rheinland-Pfalz | SH: Schleswig-Holstein | SL: Saarland | SN: Sachsen | ST: Sachsen-Anhalt | TH: Thüringen
Mit der Wiedervereinigung Deutschlands traten der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1990 fünf neue Bundesländer bei. Die Zahl der Bundesländer stieg damit von 11 auf 16.
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland kennen eine ganze Reihe gesetzlicher Feiertage, die einem besonderem Schutz unterliegen. Wir führen hier die Tage auf, die mindestens in einem Bundesland und in einem Jahr als Feiertage gelten.
Folgen Sie den Links in der Tabelle, um mehr über die Feiertage zu erfahren:
Die von uns verwendeten Abkürzungen für die Länder (BA, BE, BW, BY, HB, HE, HH, MV, NI, NW, RP, SH, SL, SN, ST, TH, WB, WH) dienen hier vorrangig der Orientierung zwischen Grafiken und Text und sind nicht in allen Fällen offizielle Abkürzungen bzw. Kurzbezeichnungen.

| Bezeichnung Link zum Artikel | Feiertag im Bundesland (im Gültigkeitsbreich) | Datum im Jahr Link zum ewigen Kalender | |||||||||||||||||||||||||||||||||
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Ab 2018: Neben Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen nun auch Feiertag in der Freien Hanstadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, im Land Niedersachsen und im Land Schleswig-Holstein. | F | ||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Die gesetzlichen Feiertage werden als Tage der Arbeitsruhe und als Tage der seelischen Erhebung durch die Feiertagsgesetze der Länder geschützt. Der Schutz gilt im Allgemeinen ganztägig (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr).
Der Schutz schließt Sonntage mit ein sowie einige wenige Tage, die als Stille Tage weder Sonntage noch gesetzliche Feiertage sind (z. B. Gründonnerstag oder Karsamstag).
Dieser Schutz bedeutet i. d.R. (Näheres bestimmen die Feiertagsgesetze der Länder):
Für einige Sonntage, gesetzliche Feiertage oder kirchliche Gedenktage sind in den Feiertagsgesetzen der Länder weitere Beschränkungen festgelegt. So z. B. für die hohen kirchlichen Festtage Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtstag, aber auch für Gründonnerstag und Karsamstag, die weder Feiertage noch Sonntage sind, oder für den Volkstrauertag und den Totensonntag.

Abbildung: Übersichtskarte | Die Länder der Bundesrepublik Deutschland ab dem 3. Oktober 1990
Basierend auf: Germany_location_map | ©by NordNordWest, wikimedia.org
Mit Inkrafttreten der Gründung der Bundesrepublik Deutschland in den drei westlichen Besatzungszonen am 23. Mai 1945 (vollzogen am 24. Mai 1949) ist Bonn die (provisorische) Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
In der sowjetischen Besatzungszone gründete sich am 7. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Deren Hauptstadt wurde der vom geteilten Berlin unter sowjetischer Kontrolle befindliche Stadtteil Ost-Berlin.
Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrags zur Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) am 29. September 1990, vollzogen am 3. Oktober 1990, ist Berlin die im Vertrag erklärte Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland (D).
Bonn blieb bis 1999 Regierungssitz. Zwar wurde bereits 1991 im Hauptstadtbeschluss festgelegt, den Regierungssitz nach Berlin zu verlegen, doch erst in den Jahren 1999/2000 zog der Großteil der Ämter und Behörden von Bonn nach Berlin um. Seit dieser Zeit ist Berlin Hauptstadt und zugleich der offizielle Regierungssitz. Bonn blieb rechtlich bis heute zweiter Regierungssitz.