Gesetzliche Feiertage 1949
Kalenderübersicht
Gesetzliche Feiertage
in der Bundesrepublik Deutschland
für das Jahr 1949
Gültig vom 24. Mai 1949 bis zum 24. April 1952
12 Bundesländer
BE: Berlin (West-Berlin) | WB: Württemberg-Baden | WH: Württemberg-Hohenzollern | BA: Baden | BY: Freistaat Bayern | HB: Freie Hansestadt Bremen | HE: Hessen | HH: Freie und Hansestadt Hamburg | NI: Niedersachsen | NW: Nordrhein-Westfalen | RP: Rheinland-Pfalz | SH: Schleswig-Holstein
Die drei Länder Württemberg-Baden, Württemberg-Hohenzollern und Baden gehörten zu den zwölf Gründungsländern der Bundesrepublik Deutschland und vereinigten sich am 25. April 1952 zum neuen Bundesland Baden-Württemberg.
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland kennen eine ganze Reihe gesetzlicher Feiertage, die einem besonderem Schutz unterliegen. Wir führen hier die Tage auf, die mindestens in einem Bundesland und in einem Jahr als Feiertage gelten.
Legende:
Folgen Sie den Links in der Tabelle, um mehr über die Feiertage zu erfahren:
- In der linken Spalte finden Sie die Bezeichnung des Feiertags. Der Link führt Sie zum zugehörigen Artikel, der Anlass und Hintergründe des Feiertags erklärt oder Gedanken zu diesem Tag liefert.
- Die mittlere Spalte zeigt die Länder, in denen der Feiertag gilt. Die Überschrift nennt den Zeitraum, auf den sich die Länderangaben beziehen. Jahre außerhalb dieses Gültigkeitsbereichs zeigen andere Länderlisten.
- In der Spalte rechts finden Sie das Datum des Feiertags im gewählten Jahr. Der Link führt zum jeweiligen Kalenderblatt im ewigen Kalender mit vielen Fakten und Informationen zum kalendarischen Datum, auf das der Feiertag fällt.
- Nicht nur bei beweglichen (B) auch bei festen (F) Feiertagen erreichen Sie über das Datumsfeld unterschiedliche Kalenderblätter.
Die von uns verwendeten Abkürzungen für die Länder (BA, BE, BW, BY, HB, HE, HH, MV, NI, NW, RP, SH, SL, SN, ST, TH, WB, WH) dienen hier vorrangig der Orientierung zwischen Grafiken und Text und sind nicht in allen Fällen offizielle Abkürzungen bzw. Kurzbezeichnungen.
Feiertage in Deutschland 1949
Tabelle der
gesetzlichen Feiertage
Gültig für das Jahr 1949
Bezeichnung Link zum Artikel | Feiertag im Bundesland (im Gültigkeitsbreich) | Datum im Jahr Link zum ewigen Kalender | |||||||||||||||||||||||||
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| F | Vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland | |||||||||||||||||||||||||
| F | Vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland | |||||||||||||||||||||||||
| B | Vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland | |||||||||||||||||||||||||
| B | Vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland | |||||||||||||||||||||||||
| B | Vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland | |||||||||||||||||||||||||
| F | Vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland | |||||||||||||||||||||||||
| B | ||||||||||||||||||||||||||
| B | ||||||||||||||||||||||||||
| B | ||||||||||||||||||||||||||
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| B | ||||||||||||||||||||||||||
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| F |
Schutz der Sonntage und der gesetzlichen Feiertage
Die gesetzlichen Feiertage werden als Tage der Arbeitsruhe und als Tage der seelischen Erhebung durch die Feiertagsgesetze der Länder geschützt. Der Schutz gilt im Allgemeinen ganztägig (00:00 Uhr bis 24:00 Uhr).
Der Schutz schließt Sonntage mit ein sowie einige wenige Tage, die als Stille Tage weder Sonntage noch gesetzliche Feiertage sind (z. B. Gründonnerstag oder Karsamstag).
Dieser Schutz bedeutet i. d.R. (Näheres bestimmen die Feiertagsgesetze der Länder):
- Arbeitgeber haben Mitgliedern der Kirchen und Religionsgemeinschaften Gelegenheit zu geben, an deren Feiertagen, auch wenn diese nicht zugleich gesetzliche Feiertage sind, den Gottesdienst zu besuchen.
- Schülern ist die zum Besuch des Gottesdienstes erforderliche Freizeit zu gewähren.
- An den gesetzlichen Feiertagen sind Arbeiten verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, sofern ihre Ausübung nicht nach Bundes- oder Landesrecht besonders zugelassen ist.
- An den gesetzlichen Feiertagen (außer 1. Mai und Tag der Deutschen Einheit) sind i. d. R. von 4 Uhr bis 12 Uhr verboten:
- der Unterhaltung dienende öffentliche Veranstaltungen, wenn nicht ein überwiegendes Interesse der Kunst, Wissenschaft, Volksbildung oder Politik vorliegt;
- Veranstaltungen, die Gottesdienste stören könnten;
- öffentliche Tanzveranstaltungen.
Für einige Sonntage, gesetzliche Feiertage oder kirchliche Gedenktage sind in den Feiertagsgesetzen der Länder weitere Beschränkungen festgelegt. So z. B. für die hohen kirchlichen Festtage Karfreitag, Ostersonntag, Pfingstsonntag und 1. Weihnachtstag, aber auch für Gründonnerstag und Karsamstag, die weder Feiertage noch Sonntage sind, oder für den Volkstrauertag und den Totensonntag.
Unter die Lupe genommen
Die Länder der Bundesrepublik Deutschland
Übersichtskarte | Stand: 3. Oktober 1990 bis heute
Abbildung: Übersichtskarte | Die Länder der Bundesrepublik Deutschland ab dem 3. Oktober 1990
Basierend auf: Germany_location_map | ©by NordNordWest, wikimedia.org | CC BY-SA
©by Sabrina Reiner Makohl | CC BY-SA
Die Bundesländer
in der Zeit vom 24. Mai 1949 bis zum 25. April 1952
Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland erfolgte durch die 11 Bundesländer:
- Württemberg-Baden (WB)
Landehauptstadt: Stuttgart - Württemberg-Hohenzollern (BW)
Landehauptstadt: Tübingen - Baden (BA)
Landehauptstadt: Freiburg im Breisgau - Freistaat Bayern (BY)
Landeshauptstadt: München - Freie Hansestadt Bremen (HB)
Der Stadtstaat Bremen besteht aus den Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven - Freie und Hansestadt Hamburg (HH)
Stadtstaat - Hessen (HE)
Landeshauptstadt: Wiesbaden - Niedersachsen (NI)
Landeshauptstadt: Hannover - Nordrhein-Westfalen (NW)
Landeshauptstadt: Düsseldorf - Rheinland-Pfalz (RP)
Landeshauptstadt: Mainz - Schleswig-Holstein (SH)
Landeshauptstadt: Kiel
12. Bundesland ab 1. September 1950
Die Stadt West-Berlin besaß einen Sonderstatus. Sie gehörte zwar wie die elf Bundesländer dem Parlamentarischen Rat an, der die Gründung der Bundesrepublik Deutschland betrieb, aber nur mit beratender Stimme. In der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 erklärte sich Berlin (West-Berlin) als ein Land der Bundesrepublik Deutschland.
Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland
Bis 28. September 1990: Bonn
Mit Inkrafttreten der Gründung der Bundesrepublik Deutschland in den drei westlichen Besatzungszonen am 23. Mai 1945 (vollzogen am 24. Mai 1949) ist Bonn die (provisorische) Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland (BRD).
In der sowjetischen Besatzungszone gründete sich am 7. Oktober 1949 die Deutsche Demokratische Republik (DDR). Deren Hauptstadt wurde der vom geteilten Berlin unter sowjetischer Kontrolle befindliche Stadtteil Ost-Berlin.
Ab 29. September / 3. Oktober 1990: Berlin
Mit Inkrafttreten des Einigungsvertrags zur Wiedervereinigung der beiden deutschen Staaten Bundesrepublik Deutschland (BRD) und Deutsche Demokratische Republik (DDR) am 29. September 1990, vollzogen am 3. Oktober 1990, ist Berlin die im Vertrag erklärte Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland (D).
Bonn blieb bis 1999 Regierungssitz. Zwar wurde bereits 1991 im Hauptstadtbeschluss festgelegt, den Regierungssitz nach Berlin zu verlegen, doch erst in den Jahren 1999/2000 zog der Großteil der Ämter und Behörden von Bonn nach Berlin um. Seit dieser Zeit ist Berlin Hauptstadt und zugleich der offizielle Regierungssitz. Bonn blieb rechtlich bis heute zweiter Regierungssitz.