
Reiner Makohl
Erstveröffentlichung: Februar 2026
Letztes Update: 25.7.2026

Grafik: Evangelisch-reformatorisch.
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»Evangelisch-reformatorisch« bezeichnet hier eine wortgebundene theologische Orientierung. Sie prüft Schrift, Bekenntnis, Sakrament, Amt, Kirche und christliches Handeln am biblischen Christuszeugnis und fragt nach den Folgen für den konkreten Menschen.
Evangelisch Christsein bewährt sich in der Verantwortung vor Gott und am Menschen – im Denken, Reden und Handeln.
Was bedeutet es, evangelisch-reformatorisch zu glauben, zu denken und zu handeln? Die Bezeichnung steht hier für eine wortgebundene theologische Orientierung. Sie nimmt reformatorische Einsichten auf und prüft Schriftverständnis, Bekenntnis, Tradition, Sakrament, Amt, Kirche und persönliches Christsein am biblischen Christuszeugnis.
Diese Prüfung bleibt nicht bei Lehrsätzen stehen. Sie fragt nach der Wirkung theologischer Aussagen im Leben konkreter Menschen. Jeder Mensch steht als Ebenbild Gottes mit gleichem Rang im Schöpfungsraum. Deshalb müssen sich Schriftauslegung, kirchliche Ordnung und religiöse Praxis daran messen lassen, welche Folgen sie für Leben, Würde, Freiheit und Frieden konkreter Menschen haben.
Evangelisch Christsein bezeichnet ein Leben unter Christus. Der Glaube befreit den Menschen zum eigenen Hören, Prüfen, Urteilen und Handeln. Kirche gibt ihm dafür Wortauslegung, Gemeinschaft und Rückhalt; seine Verantwortung vor Gott und am Menschen nimmt sie ihm nicht ab. Diese Verantwortung gilt im privaten, kirchlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben. Christsein bewährt sich im Denken, Reden und Handeln am konkreten Menschen.
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Systematische Kurzformel
✛ Evangelisch-reformatorisch heißt: Lebenswirklichkeit, theologische Lehre und religiöse Praxis am Wort und an ihren existenziellen Folgen für Glaubende und ihre Mitmenschen prüfen und das eigene Denken, Reden und Handeln an diesen Maßstäben ausrichten.
Eine theologische Ortsbestimmung
Konfessionelle Zugehörigkeit und theologisches Merkmal
Die Begriffe »reformiert« und »reformatorisch« bezeichnen nicht dasselbe. »Reformiert« steht für eine bestimmte konfessionelle Tradition, die vor allem mit Zwingli, Calvin und den aus ihrer Theologie hervorgegangenen Kirchen und Bekenntnissen verbunden ist. »Reformatorisch« bezeichnet dagegen die umfassendere theologische Neuausrichtung des 16. Jahrhunderts: die erneute Bindung kirchlicher Lehre an das Evangelium, die Kritik an kirchlicher Verfügung über das Heil und die Prüfung von Lehre und Praxis am biblischen Zeugnis.
Lutherische, reformierte und weitere evangelische Traditionen sind in diesem Sinn reformatorisch geprägt, ohne dadurch konfessionell identisch zu werden. Die Bezeichnung »evangelisch-reformatorisch« meint daher keine verdeckte Form von »evangelisch-reformiert«. Sie bezeichnet eine theologische Orientierung, die unterschiedliche reformatorische Einsichten aufnimmt und sie am biblischen Christuszeugnis prüft.
Theologische Orientierung ohne neues Bekenntnissystem
Die Bezeichnung »evangelisch-reformatorisch« im Sinne dieser Position erhebt keinen Anspruch, neben lutherischen, reformierten oder unierten Kirchen eine weitere Konfession zu begründen. Sie formuliert auch kein neues Bekenntnissystem, in dem vorhandene Lehrtraditionen zu einer zusätzlichen verbindlichen Ordnung zusammengefügt würden.
Ihr Zweck ist eine theologische Ortsbestimmung. Sie benennt, von welchen Voraussetzungen her Lehre, kirchliche Praxis und christliches Handeln geprüft werden: in Bindung an das biblische Christuszeugnis, im kritischen Gespräch mit den reformatorischen Traditionen und unter Beachtung der Folgen für den konkreten Menschen.
Lutherische, zwinglische und reformierte Theologie entstanden in konkreten geschichtlichen Konflikten. Ihre Bekenntnisse hielten Einsichten fest, regelten kirchliche Lehre und grenzten widersprechende Positionen aus. → 1: Funktion von Bekenntnisschriften
Sie gehören deshalb zur Geschichte und Gegenwart evangelischer Theologie. Ihre Autorität beruht auf der Übereinstimmung mit dem biblischen Zeugnis. Wo diese Übereinstimmung fraglich wird, bleiben auch reformatorische Aussagen prüfbar.
Überlieferte Einsichten bleiben am Evangelium prüfbar
Die reformatorische Herkunft legt keinen abgeschlossenen Lehrbestand fest, der nur wiederholt werden müsste. Sie stellt eine Aufgabe: Lehre, kirchliche Praxis und christliches Handeln sind immer neu am Evangelium zu prüfen.
Diese Prüfung richtet sich nicht allein auf einzelne Lehrsätze. Sie fragt ebenso nach den Folgen einer Lehre. Wo religiöse Aussagen Menschen abhängig machen, ihnen Verantwortung entziehen oder kirchliche Macht gegen sie absichern, ist die Berufung auf reformatorische Tradition kein ausreichender Schutz vor Irrtum. Auch evangelische Lehre kann sich vom Evangelium entfernen.
»Evangelisch-reformatorisch« meint eine Bindung, die zugleich zur Prüfung verpflichtet. Die Reformation wird weder zum abgeschlossenen Ursprung noch zum unangreifbaren Modell. Sie bleibt Gesprächspartnerin, Korrektiv und selbst Gegenstand theologischer Kritik.
Unterschiedliche Traditionen auf gemeinsamer Grundlage
Die Unterschiede zwischen lutherischen und reformierten Traditionen sind historisch und theologisch real. Sie betreffen besonders das Verständnis von Abendmahl, Amt, Kirche und dem Verhältnis von Wort und Sakrament. Diese Unterschiede müssen weder eingeebnet noch künstlich verschärft werden.
Die gemeinsame evangelische Grundlage liegt tiefer als ihre konfessionellen Ausprägungen. Sie besteht in der Bindung der Kirche an das Evangelium, in der Vorrangstellung des Wortes Gottes gegenüber kirchlicher Verfügung und in der Einsicht, dass Glaube nicht durch religiöse Leistung, institutionelle Zugehörigkeit oder kultischen Vollzug gesichert wird.
Die Bezeichnung »evangelisch-reformatorisch« hält diese Gemeinsamkeit fest. Sie nimmt unterschiedliche reformatorische Einsichten auf, prüft sie am biblischen Christuszeugnis und fragt nach ihrer Tragfähigkeit für gegenwärtige Theologie und christliches Handeln.
✛Evangelisch-reformatorisch ist eine wortgebundene theologische Orientierung, die reformatorische Traditionen aufnimmt, ihre Aussagen am biblischen Christuszeugnis prüft und an ihren Folgen für den konkreten Menschen misst.
Schriftbindung im christologischen Kontext
Christuszeugnis statt göttlich diktierter Wortfolge
Die Bezeichnung »Wort Gottes« meint nicht, Gott habe den biblischen Autoren jedes einzelne Wort diktiert. Die Texte der Bibel sind in menschlichen Sprachen, geschichtlichen Situationen und unterschiedlichen theologischen Zusammenhängen entstanden. Ihre Autoren waren keine bloßen Schreibwerkzeuge oder „Ghostwriter“ Gottes.
Die deutsche Wortgestalt einer Bibelübersetzung kann nicht als unmittelbar göttlich gelten. Jede Übersetzung trifft sprachliche Entscheidungen, gewichtet Bedeutungen und legt den Ausgangstext bereits aus. Wer einzelne deutsche Wörter wie „schuf“, „männlich“, „weiblich“, „Sünde“, „Hölle“, „Unterordnung“, „Knecht“ oder „Nächster“ aus ihrem sprachlichen und literarischen Zusammenhang löst, beruft sich auf eine bestimmte Übersetzung und deren Deutung, so sehr das auch im Einzelfall wie ein unvermittelter göttlicher Wortlaut erscheinen mag. → 2: Deutsche Bibelwörter als Übersetzungsentscheidungen
An solchen Einzelwörtern werden gegenwärtig weitreichende Aussagen über Geschlecht, Sexualität, Schuld, Strafe, soziale Ordnung, ethnische Zugehörigkeit und die Grenzen christlicher Gemeinschaft festgemacht. Die völkische Vereinnahmung tritt nicht zuletzt dort offen hervor, wo aus dem jüdischen Kind des antiken Palästina ein blondes, blauäugiges Jesuskind wird, das in einer bäuerlichen Stallung in winterlicher Gebirgslandschaft platziert ist.
Christlicher Glaube ist dennoch an das Wort Gottes gebunden. Dieses Wort begegnet im biblischen Zeugnis und gewinnt in Jesus Christus seine bestimmende Gestalt. Die Schrift ist Wort Gottes als Zeugnis von Gottes Handeln, Willen und Zuwendung zum Menschen, nicht als gleichförmige Sammlung göttlich diktierter Sätze.
Christus ist kein Thema neben anderen Themen der Schrift. An ihm entscheidet sich, wie Aussagen über Gott, Glauben, Kirche und menschliches Handeln zu verstehen sind. Wo eine Auslegung dem Handeln und der Verkündigung Jesu widerspricht, kann sie sich nicht allein durch den isolierten Wortlaut einer einzelnen Stelle rechtfertigen. → 3: Jesus Christus als das eine Wort Gottes
Menschliche Sprache trägt das verbindliche Christuszeugnis
Die Bibel bezeugt Gottes Handeln in unterschiedlichen Zeiten, Sprachen und geschichtlichen Situationen. Ihre Texte entstanden aus Erfahrungen, Konflikten, Hoffnungen und theologischen Deutungen. Diese Geschichtlichkeit mindert nicht die Bedeutung, in der das Wort Gottes überliefert wird.
Schriftbindung verlangt deshalb sorgfältiges Lesen. Ein Satz ist im Zusammenhang des jeweiligen Textes, innerhalb der biblischen Überlieferung und im Blick auf das Christuszeugnis zu verstehen. Wird er aus seinem sprachlichen, literarischen und geschichtlichen Zusammenhang gelöst und zur zeitlosen Einzelanweisung erklärt, geht dieser Sinn verloren.
Die Autorität der Schrift beruht darauf, dass sie das maßgebliche Zeugnis von Gottes Handeln und von Jesus Christus überliefert. Auf der Vorstellung, jedes einzelne Wort trage unabhängig von Zusammenhang und Aussageabsicht dieselbe unmittelbare göttliche Verbindlichkeit, beruht sie nicht. Dieses Zeugnis bindet Theologie und Kirche. Vernunft, Sprachkenntnis und historische Erkenntnis stehen dieser Bindung nicht entgegen. Sie gehören zu verantwortlicher Auslegung.
Wenn ein Wort eine ganze Theologie trägt
Deutsche Bibelwörter wirken oft eindeutiger, als es ihre hebräischen und griechischen Ausgangsbegriffe sind. »Hölle« kann aus dem biblischen Totenreich einen satanischen Strafort machen. Der Scheol ist im Alten Testament jedoch kein Reich des Teufels, des Satans oder von Dämonen. Jahwe (JHWH) ist auch dort gegenwärtig und handelt dort als Herr über Tod und Leben.
»Teufel« bündelt verschiedene Begriffe und Gestalten zu einer einheitlichen Gegenmacht. »Seele« kann die Vorstellung eines vom Körper getrennten Wesenskerns in Texte eintragen, die vom Leben oder vom ganzen Menschen sprechen.
Solche Übersetzungsentscheidungen bleiben nicht folgenlos. An ihnen hängen Lehren über Tod und Gericht, Menschenbild, Moral, Geschlechterordnung und gesellschaftliche Zugehörigkeit. Wer ein einzelnes deutsches Wort wie einen unvermittelten göttlichen Begriff behandelt, übernimmt deshalb oft eine ganze Theologie, ohne ihre Voraussetzungen zu prüfen.
Auswahl, Deutung und Wirkung lassen sich nicht an die Bibel zurückdelegieren
Biblische Texte sprechen nicht von selbst in jede gegenwärtige Situation hinein. Sie werden gelesen, ausgewählt, gewichtet und ausgelegt. Jede Berufung auf die Schrift enthält deshalb bereits eine menschliche Entscheidung.
Diese Entscheidung darf nicht hinter der Formel „Die Bibel sagt“ verborgen werden. Wer einen Text auslegt, trägt Verantwortung für seine Auswahl, seine Deutung und deren Wirkung. Das gilt besonders dort, wo biblische Aussagen zur Begründung von Macht, Gehorsam, Geschlechterordnungen, politischer Herrschaft oder dem Ausschluss von Menschen verwendet werden.
Auch eine scheinbar wörtliche Auslegung verfährt nicht überall gleich. Einzelne Wörter aus Schöpfungstexten oder neutestamentlichen Ordnungsanweisungen werden zu unmittelbar verbindlichen Aussagen erklärt, während Speisegebote, Reinheitsvorschriften oder andere kultische Regelungen geschichtlich eingeordnet werden. Die Entscheidung, welcher Text wörtlich gilt und welcher historisch verstanden wird, ist bereits Auslegung.
Eine Deutung muss zeigen, wie der Text in seinem Zusammenhang zu verstehen ist, wie er sich zum übrigen biblischen Zeugnis verhält und ob seine Anwendung dem Christuszeugnis entspricht. Die möglichst wortgetreue Wiedergabe eines Verses allein leistet das nicht. Die Verantwortung für diese Entscheidung kann nicht an den Text zurückdelegiert werden.
Unterschiedliche Texte erfüllen unterschiedliche theologische Aufgaben
Die Bibel enthält Gebote, Erzählungen, Rechtsordnungen, Gebete, prophetische Kritik, Weisheit, Briefe und Evangelien. Diese Texte erfüllen unterschiedliche Aufgaben. Eine historische Rechtsordnung ist anders zu lesen als ein Gleichnis Jesu, ein Klagepsalm anders als eine apostolische Ermahnung.
Die Einheit der Schrift entsteht in der gemeinsamen Bewegung auf Gottes Beziehung zum Menschen, auf Befreiung, Verantwortung, Gerechtigkeit und schließlich auf Jesus Christus hin. Eine durchgehende Gleichförmigkeit aller Aussagen macht diese Einheit nicht aus.
Innerhalb der Bibel bleiben Spannungen sichtbar. Spätere Texte nehmen frühere Aussagen auf, verändern ihre Bedeutung oder widersprechen ihrer bisherigen Anwendung. Jesus selbst legt Gebote aus, führt sie auf ihren Zweck zurück und weist religiöse Regeln dort zurück, wo sie dem Menschen schaden. → 4: Jesu Auslegung religiöser Gebote
Diese innerbiblische Bewegung gehört zur Schrift. Sie darf nicht durch den Versuch verdeckt werden, alle Aussagen unterschiedslos auf dieselbe Ebene zu stellen. Schriftbindung bedeutet deshalb auch, die Unterschiede innerhalb der Schrift wahrzunehmen und ihre Aussagen vom Christuszeugnis her zu gewichten.
Die Würde der imago Dei begrenzt jede menschliche Verfügung
DDer konkrete Mensch steht von Beginn seines Lebens an im Schöpfungsraum als Ebenbild Gottes (lat.: imago Dei). Ein nachträglich hinzugefügtes ethisches Kriterium theologischer Prüfung ist er damit nicht.
Gen 1,26–27 spricht die Gottebenbildlichkeit der Menschheit im Schöpfungsakt zu: „Lasst uns Menschen machen als unser Bild“; „männlich und weiblich schuf er sie“. Gen 5,1–3 führt sie durch die Generationen fort: Gott „machte ihn in der Ähnlichkeit Gottes“; Adam zeugte einen Sohn „in seiner Ähnlichkeit, nach seinem Bild“. Gen 9,6 setzt sie auch beim schuldigen Menschen voraus und begründet mit ihr den Schutz seines Lebens: „Denn als Bild Gottes hat er den Menschen gemacht.“ → 5: Textgrundlagen zur imago Dei
Die imago Dei bezeichnet die von Gott gesetzte Stellung des ganzen Menschen als sein Geschöpf. Sie gilt unabhängig von religiösen, körperlichen, geschlechtlichen, moralischen, sozialen, rechtlichen oder leistungsbezogenen Zuschreibungen. Weder menschliches Verhalten noch das Urteil anderer Menschen, gesellschaftlicher Gruppen oder staatlicher Ordnungen kann sie verleihen, vermindern oder entziehen.
Die Würde der imago Dei ist in sich bedingungslos und unantastbar. Weder Kirche noch Staat, weder Gesetz noch Gericht, weder gesellschaftliche Mehrheit noch ein einzelner Mensch kann sie verleihen, vermindern oder entziehen. Wer sich dennoch zum Herrn über die Würde eines anderen macht, widerspricht dem Schöpfungsakt Gottes.
Diese Würde hängt weder von Glauben noch von Taufe, Bekenntnis, Verhalten, Leistung, Herkunft, Geschlecht, Gesundheit oder gesellschaftlicher Anerkennung ab. Der Mensch erwirbt sie nicht und kann sie nicht verlieren. Sie ist mit seiner Existenz gegeben.
Das Christuszeugnis bestätigt diese Ordnung. Jesus stellt religiöse Regeln, kultische Ansprüche und institutionelle Ordnungen unter die Frage, ob sie dem Menschen dienen. Wo sie Leben beschädigen, Heilung verhindern, Menschen ausschließen, ihre Freiheit beschneiden, ihnen die Selbstbestimmung über das eigene Leben nehmen oder Abhängigkeit erzeugen, verlieren sie ihre religiöse Legitimation.
Schriftgemäße Auslegung muss sich deshalb auch daran prüfen lassen, was sie mit Menschen tut. Eine Auslegung, die Menschen abwertet, entrechtet, unterdrückt, religiös missbraucht oder in geistliche und geistige Abhängigkeit zwingt, widerspricht dem Christuszeugnis und dem Schöpfungsakt Gottes. Bibelzitate können diesen Widerspruch nicht aufheben.
Am Umgang mit dem konkreten Menschen wird sichtbar, welches Verständnis von Gott eine Lehre tatsächlich vertritt.
Wer die Würde der imago Dei antastet, beruft sich gegen Gott auf Gott.
✛Das Wort Gottes bindet Theologie und Kirche durch das biblische Christuszeugnis. Schriftgemäße Auslegung berücksichtigt Sprache, Zusammenhang, Aussageabsicht und innerbiblische Entwicklung, verantwortet ihre gesellschaftlichen Folgen und misst sich an der unantastbaren Würde der imago Dei.
Zeugnis, Auslegung und bleibende Prüfbarkeit
Gemeinsame Sprache schafft Orientierung und grenzt Lehre ab
Ein Bekenntnis bringt Glauben öffentlich zur Sprache. Es hält fest, wie eine Kirche das Evangelium versteht, was sie lehrt und woran sich ihre Verkündigung orientiert. Dadurch schafft es gemeinsame Sprache, ermöglicht Verständigung und gibt kirchlichem Handeln eine erkennbare Grundlage.
Bekenntnisse erfüllen zugleich eine abgrenzende Funktion. Sie benennen Aussagen, die mit dem eigenen Verständnis des Evangeliums nicht vereinbar erscheinen. Diese Abgrenzung ist nicht grundsätzlich verdächtig. Theologie muss unterscheiden können: zwischen Evangelium und religiöser Herrschaft, zwischen verantwortbarer Lehre und einer Lehre, die Menschen gefährdet, zwischen Christuszeugnis und seiner Vereinnahmung.
Der Anspruch eines Bekenntnisses reicht deshalb weiter als eine unverbindliche Zusammenfassung persönlicher Überzeugungen. Es ordnet Verkündigung und Lehre innerhalb einer Gemeinschaft. Gerade daraus entsteht jedoch die Pflicht, seinen Rang und seine Grenzen genau zu bestimmen.
Verbindliches Zeugnis ohne Gleichsetzung mit der Schrift
Jedes Bekenntnis ist bereits Auslegung. Es wählt biblische Aussagen aus, verbindet sie miteinander, gewichtet sie und formuliert daraus Lehrsätze. Auch dort, wo es sich unmittelbar auf die Schrift beruft, spricht eine Kirche darüber, wie sie die Schrift versteht. Die Schrift selbst kommt darin nicht unvermittelt zu Wort.
Diese Einsicht verhindert die religiöse Überhöhung von Bekenntnissen. Ihre Bedeutung mindert sie damit nicht. Ein Bekenntnis kann verbindlich bezeugen, wie eine Kirche das Evangelium erkannt hat, ohne deshalb mit dem Wort Gottes identisch zu werden.
Die lutherische Konkordienformel hält diese Rangordnung ausdrücklich fest. Allein die prophetischen und apostolischen Schriften des Alten und Neuen Testaments gelten als Regel und Richtschnur, nach der Lehren beurteilt werden. Bekenntnisse und andere kirchliche Schriften stehen darunter. Sie sind Zeugnisse und Erklärungen des Glaubens, nicht selbst dessen letzte Richter. → 6: Schrift als Richter, Bekenntnis als Zeugnis
Richter oder Zeuge?
Die Schrift prüft Lehre und Bekenntnis. Das Bekenntnis bezeugt, wie eine Kirche die Schrift verstanden hat. Wird dieses Verhältnis umgekehrt, erhält eine geschichtlich entstandene Auslegung die Stellung einer unangreifbaren Lehrinstanz.
Auch ein Bekenntnis, das die Schrift formal über sich stellt, kann praktisch zum entscheidenden Schlüssel ihrer Auslegung werden. Die Rangordnung bleibt deshalb nur gewahrt, wenn die Prüfung tatsächlich möglich bleibt.
Jede Lehrform trägt Herkunft, Konflikt und Auswahl in sich
Tradition entsteht durch Auswahl. Das unveränderte Weiterreichen eines fertigen Glaubensbestands beschreibt sie damit nicht. Bestimmte Texte, Begriffe und Deutungen werden bewahrt, andere treten zurück oder werden verworfen. Was später als selbstverständlich erscheint, war häufig das Ergebnis von Auseinandersetzungen.
Auch reformatorische Bekenntnisse entstanden in konkreten historischen Konflikten. Sie reagierten auf römisch-katholische Lehre, auf innerprotestantische Streitigkeiten und auf politische Ordnungen, in denen konfessionelle Zugehörigkeit unmittelbare rechtliche Folgen hatte. Ihre Aussagen sind deshalb weder zufällig noch zeitlos. Sie tragen die Fragen, Fronten und Erkenntnismöglichkeiten ihrer Entstehungszeit in sich.
Diese Geschichtlichkeit gehört zur Beurteilung des theologischen Gehalts. Aufgehoben wird er dadurch nicht. Wer einen überlieferten Lehrsatz übernimmt, übernimmt nicht nur seinen Wortlaut, sondern oft auch die damalige Fragestellung, die damaligen Gegner und eine bestimmte Ordnung theologischer Prioritäten.
Bekenntnis zwischen Orientierung, Zugehörigkeit und Macht
Bekenntnisse entstehen nicht außerhalb der Geschichte. Sie formulieren Glaubensüberzeugungen, ordnen kirchliche Lehre und grenzen widersprechende Positionen aus. In der Reformationszeit hatte dies unmittelbare gesellschaftliche und politische Folgen. Glaube und Bekenntnis galten nicht als private Angelegenheit. Einheit in der Lehre sollte auch die öffentliche Ordnung sichern; konfessionelle Abweichung konnte dagegen als Gefahr für Kirche und Gemeinwesen erscheinen.
Lehrformulierungen entschieden über reale Zugehörigkeit. Sie bestimmten, wer öffentlich lehren durfte, welche Kirche politischen Schutz genoss und welche Überzeugungen innerhalb eines Territoriums geduldet wurden. Die Auseinandersetzungen um die Konkordienformel zeigen dies besonders deutlich: Ihre Auslegung der Confessio Augustana betraf nicht nur theologische Streitfragen, sondern auch die reichsrechtliche Stellung evangelischer Kirchen.
Bekenntnisse wurden zwar von Theologen formuliert, ihre Geltung aber von Obrigkeit, Predigt, Lieddichtung und Katechismus getragen und durchgesetzt.
Wo die eigene Bekenntnisauslegung unmittelbar mit Gottes Wort gleichgesetzt wurde, konnte Widerspruch kaum noch als notwendige theologische Prüfung gelten. Er erschien als Angriff auf Wahrheit, Kirche und gesellschaftliche Ordnung.
Darin zeigt sich die bleibende Ambivalenz kirchlicher Lehre. Sie kann Menschen Orientierung geben, Willkür begrenzen und gemeinsame Verantwortung ermöglichen. Sie kann aber auch Herrschaft absichern, Zugehörigkeit kontrollieren und eine geschichtlich entstandene Auslegung gegen Kritik schützen. Glaubenslehre bleibt deshalb nicht im Raum religiöser Vorstellungen. Sie wirkt auf das Leben konkreter Menschen. → 7: Bekenntnisbildung, politische Ordnung und gesellschaftliche Zugehörigkeit
Bekenntnisse binden durch ihr Zeugnis vom Evangelium
Die Autorität eines Bekenntnisses beruht auf der Tragfähigkeit seines Zeugnisses, nicht allein auf seinem Alter, seiner kirchenrechtlichen Geltung oder der Zahl der Kirchen, die es anerkennen. Ein Bekenntnis besitzt theologische Autorität, soweit es das Evangelium verständlich und verantwortlich zur Sprache bringt.
Damit ist seine Geltung weder beliebig noch unbedingt. Sie ist an den Gegenstand gebunden, den es bezeugen will. Wo ein Bekenntnis das Christuszeugnis erschließt, kirchliche Macht begrenzt und Menschen vor religiöser Willkür schützt, besitzt es bleibende Kraft. Wo seine Aussagen aus geschichtlichen Voraussetzungen hervorgehen, die heute nicht mehr tragen, müssen sie geprüft, neu ausgelegt oder zurückgewiesen werden.
Die Berufung auf ein Bekenntnis beendet deshalb keine theologische Auseinandersetzung. Sie eröffnet sie. Sie verlangt, den überlieferten Wortlaut, seine historische Funktion und seine gegenwärtigen Folgen gemeinsam zu beurteilen.
Auch reformatorische Lehre steht unter dem Christuszeugnis
Reformatorische Bekenntnisse können die Prüfung kirchlicher Lehre anstoßen und ordnen. Sie können diese Prüfung nicht ersetzen. Auch sie stehen unter dem Maßstab, den sie selbst gegenüber anderer Lehre geltend machen: dem biblischen Christuszeugnis.
Das gilt ebenso für Lehrsätze, die innerhalb evangelischer Kirchen lange unangefochten geblieben sind. Historische Nähe zu Martin Luther, Huldrych Zwingli, Johannes Calvin oder Philipp Melanchthon begründet keine Unfehlbarkeit. Die Reformatoren waren Ausleger ihrer Zeit. Ihre Einsichten können tragen; ihre Irrtümer werden nicht dadurch wahr, dass sie reformatorischen Ursprungs sind.
Bleibende Prüfbarkeit verlangt, zwischen dem theologischen Anliegen eines Bekenntnisses und seiner historischen Form zu unterscheiden. Ein Aufgeben bei jeder gegenwärtigen Irritation ist damit nicht gemeint. Ein überlieferter Satz kann in neuer Sprache bewahrt, in seiner Reichweite begrenzt oder aufgrund des Christuszeugnisses verworfen werden.
Wo ein Bekenntnis oder seine kirchliche Anwendung Menschen abwertet, entrechtet, unterdrückt, religiös missbraucht oder in geistliche und geistige Abhängigkeit zwingt, kann seine formale Bekenntnisgeltung den Widerspruch zum Evangelium nicht aufheben. Auch Tradition wird an ihren Folgen für den konkreten Menschen gemessen.
✛Bekenntnisse sind geschichtlich entstandene, öffentliche Auslegungen des Glaubens. Sie geben Orientierung und können kirchliche Lehre verbindlich ordnen, bleiben jedoch der Schrift untergeordnet, am Christuszeugnis prüfbar und an ihren Folgen für den konkreten Menschen zu messen.
Lutherisch, reformiert und gemeinsam evangelisch
Das Evangelium begrenzt kirchliche Verfügung über den Glauben
Die reformatorischen Bewegungen des 16. Jahrhunderts verband die Rückbindung kirchlicher Lehre und Praxis an das Evangelium. Sie wandten sich gegen eine Kirche, die Heil durch Amt, Kult, Leistung oder institutionelle Zugehörigkeit zu verwalten beanspruchte. Verkündigung, Sakrament und kirchliche Ordnung sollten dem Glauben dienen und am biblischen Zeugnis geprüft werden.
Diese Gemeinsamkeit führte zu keiner einheitlichen evangelischen Theologie. Martin Luther, Huldrych Zwingli, Johannes Calvin und weitere Reformatoren entwickelten ihre Positionen in unterschiedlichen politischen, kirchlichen und geistigen Zusammenhängen. Sie setzten verschiedene Schwerpunkte und beantworteten zentrale Fragen teilweise gegensätzlich.
Die reformatorische Neuausrichtung bestand daher von Beginn an in mehreren theologischen Linien. Ihre Gemeinsamkeit liegt in der Bindung an das Evangelium und in der Begrenzung kirchlicher Heilsverfügung. Ihre Unterschiede betreffen die Auslegung dieser gemeinsamen Grundlage.
Drei reformatorische Linien mit unterschiedlichen Schwerpunkten
Martin Luther stellte die Rechtfertigung aus Glauben und die Wirksamkeit des zugesagten Wortes in den Mittelpunkt. In Predigt und Sakrament handelt Gott am Menschen. Das äußere Wort schützt den Glauben vor der Rückführung auf innere Erlebnisse, religiöse Leistung oder menschliche Selbstvergewisserung.
Huldrych Zwingli setzte stärker bei der Verkündigung, dem Gedächtnis und dem Bekenntnis der Gemeinde an. Im Abendmahl ist Christus im Geist der Glaubenden gegenwärtig. Brot und Wein verweisen auf das einmalige Geschehen des Kreuzes und auf die Gemeinschaft derer, die seiner gedenken; zum Aufenthaltsort Christi werden sie damit nicht.
Johannes Calvin verband Wort, Geist und Zeichen enger miteinander. Sakramente bekräftigen Gottes Verheißung und stärken den Glauben. Der Heilige Geist verbindet die Glaubenden mit Christus und lässt sie an dem teilhaben, was das Zeichen bezeugt. Eine eigenständige Kraft der Elemente trägt diese Wirkung nicht. → 8: Luther, Zwingli und Calvin im Verständnis von Wort und Sakrament
Diese drei Linien lassen sich nicht in eine einfache Stufenfolge bringen. Die Theologie Huldrych Zwinglis ist keine unvollständige Vorstufe der Theologie Johannes Calvins, dessen Denken wiederum keine bloße Mitte zwischen den Positionen Martin Luthers und Huldrych Zwinglis bildet. Jede Position besitzt eine eigene innere Logik und entstand aus einer bestimmten theologischen Fragestellung.
Calvin und Calvinismus
Die Bezeichnung »Calvinismus« wird häufig gleichbedeutend mit »reformiert« verwendet. Damit verschwimmen Unterschiede zwischen Johannes Calvins eigener Theologie und ihrer späteren systematischen Weiterentwicklung.
Spätere reformierte Orthodoxien gaben einzelnen Lehren, besonders der Prädestination, teilweise eine stärkere ordnende Funktion, als sie bei Johannes Calvin besitzen. Auch Kirchenordnung, Bundeslehre und philosophische Methode entwickelten sich weiter. Wer reformierte Theologie beschreibt, sollte deshalb zwischen Calvin, seinen Nachfolgern und den vielfältigen reformierten Kirchen unterscheiden. → 9: Calvin und der Calvinismus
Konfessionelle Gestalt entsteht aus theologischen Entscheidungen
Die unterschiedlichen reformatorischen Linien erhielten durch Bekenntnisse, Kirchenordnungen und Lehrentscheidungen dauerhafte Gestalt. Die Confessio Augustana wurde zum grundlegenden Bekenntnis der lutherischen Tradition. Die Konkordienformel ordnete spätere innerlutherische Streitfragen und grenzte lutherische Lehre besonders gegenüber reformierten Abendmahls- und Christologieverständnissen ab.
Die reformierten Kirchen entwickelten eine größere Zahl regionaler Bekenntnisse. Der Heidelberger Katechismus und die Confessio Helvetica posterior gehören zu ihren einflussreichsten Texten. Gemeinsam ist ihnen die starke Bindung kirchlicher Lehre an das Wort Gottes; die konkrete Ausgestaltung von Sakrament, Kirche, Amt und christlichem Leben bleibt unterschiedlich. → 10: Konfessionelle Gestalt der reformatorischen Unterschiede
Die hier herangezogenen Bekenntnistexte
Der Aufsatz bezieht sich auf eine begrenzte Auswahl reformatorischer und neuerer evangelischer Texte. Sie stehen in unterschiedlichen historischen Zusammenhängen und besitzen nicht denselben kirchlichen Rang.
Lutherische Bekenntnistexte: Die Confessio Augustana von 1530 formuliert die grundlegenden Lehrpositionen der lutherischen Reformation. Ihre Apologie von 1531 erläutert und verteidigt diese Aussagen. Die Schmalkaldischen Artikel von 1537 halten zentrale Positionen Martin Luthers für ein mögliches Konzil fest. Die Konkordienformel von 1577 ordnet innerlutherische Lehrstreitigkeiten und grenzt lutherische Positionen besonders in Christologie und Abendmahlslehre ab. Gemeinsam mit weiteren Texten wurde sie 1580 in das Konkordienbuch aufgenommen.
Reformierte Bekenntnistexte: Der Heidelberger Katechismus von 1563 verbindet reformierte Lehre mit der Form eines kirchlichen Lehrbuchs. Die Confessio Helvetica posterior von 1566 entfaltet eine umfassende reformierte Lehre von Schrift, Kirche, Amt, Sakramenten und christlichem Leben. Beide Texte wirkten weit über ihre jeweiligen Entstehungsorte hinaus. Eine den lutherischen Bekenntnisschriften entsprechende allgemein verbindliche Sammlung entstand in der reformierten Tradition nicht.
Neuere gemeinsame evangelische Texte: Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 antwortet auf die Gleichschaltung der Kirche und den Anspruch politischer und religiöser Mächte auf umfassende Herrschaft. Sie bindet die Kirche an Jesus Christus als das eine Wort Gottes. Die Leuenberger Konkordie von 1973 formuliert das gemeinsame Evangeliumsverständnis lutherischer, reformierter und unierter Kirchen und begründet ihre Kirchengemeinschaft. Barmen und Leuenberg sind keine Bekenntnisschriften des 16. Jahrhunderts. Barmen ist eine theologische Erklärung in einer konkreten kirchlichen Konfliktlage. Leuenberg ist eine kirchliche Konkordie. Beide Texte führen reformatorische Maßstäbe unter veränderten geschichtlichen Bedingungen weiter. → 11: Die herangezogenen Bekenntnistexte
Bekenntnisse hielten damit theologische Einsichten fest und schufen erkennbare kirchliche Identitäten. Zugleich verfestigten sie Gegensätze, die unter bestimmten historischen Bedingungen entstanden waren. Lehrverurteilungen konnten über Jahrhunderte fortwirken, obwohl sich Sprache, Fragestellungen und gegenseitiges Verständnis verändert hatten.
Leuenberg überwindet die kirchentrennende Wirkung alter Verwerfungen
Die Leuenberger Konkordie von 1973 beschreibt die gemeinsame Grundlage lutherischer, reformierter und unierter Kirchen im Verständnis des Evangeliums. Sie hält die gewachsenen konfessionellen Unterschiede fest und erklärt zugleich, dass die früheren gegenseitigen Lehrverurteilungen den gegenwärtigen Lehrstand der zustimmenden Kirchen nicht mehr treffen.
Es entstand Kirchengemeinschaft ohne konfessionelle Gleichförmigkeit. Lutherische und reformierte Kirchen erkennen einander als Kirchen Jesu Christi an, gewähren Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft und verpflichten sich zu gemeinsamer theologischer Weiterarbeit. → 12: Kirchengemeinschaft nach der Leuenberger Konkordie
Die historischen Bekenntnisse behalten ihre Geltung. Die Lehrunterschiede bleiben innerhalb der jeweiligen Tradition bestehen. Leuenberg führt die unterschiedlichen Lehren auf einen gemeinsamen evangelischen Kern zurück, der die gegenseitige Anerkennung der Kirchen ermöglicht. Weitergehende konfessionelle Bestimmungen verlieren im Vollzug von Kanzel- und Abendmahlsgemeinschaft ihre kirchentrennende Wirkung. Die gemeinsame Bindung an das Evangelium trägt die Kirchengemeinschaft auch dort, wo Lehrunterschiede fortbestehen.
Diese Einigung ist selbst Ergebnis theologischer Prüfung. Sie zeigt, dass Treue zur eigenen Tradition nicht im Festhalten an jeder historischen Abgrenzung besteht. Bekenntnistreue kann ebenso verlangen, die ursprüngliche Streitlage neu zu beurteilen und überlieferte Verwerfungen in ihrer Reichweite zu begrenzen.
Die Leuenberger Konkordie formuliert einen gemeinsamen evangelischen Rahmen. Seine praktische Reichweite zeigt sich dort, wo Kirchen und Gemeinden abweichende konfessionelle Lehren als kirchengemeinschaftsfähig praktizieren.
Traditionen bleiben Gesprächspartner und Gegenstand der Prüfung
Die Position »evangelisch-reformatorisch« ordnet sich keiner der historischen Linien vollständig unter. Sie nimmt lutherische, zwinglische und reformierte Einsichten als eigenständige Beiträge zur evangelischen Theologie auf.
Die Nähe zu einer Tradition kann dabei je nach Gegenstand unterschiedlich ausfallen. Im Verständnis des äußeren Wortes und seiner Bedeutung für den Glauben besitzt die lutherische Linie besonderes Gewicht. Beim Abendmahl steht meine hier vertretene Position Zwinglis Gedächtnis- und Bekenntnisverständnis näher als der lutherischen Realpräsenz oder Calvins geistlicher Teilhabe. Fragen von Kirchenordnung, Verantwortung und öffentlicher Bewährung können wiederum reformierte Einsichten erschließen.
Eine solche Aufnahme folgt keinem Auswahlverfahren nach persönlichem Geschmack. Jede Position bleibt am biblischen Christuszeugnis und an ihren Folgen für den konkreten Menschen zu prüfen. Herkunft, reformatorischer Name und Bekenntnisrang sichern noch keine theologische Tragfähigkeit.
Die reformatorischen Traditionen sind historische und gegenwärtige Gesprächspartner, keine gegeneinander abgeschlossenen Wahrheitsräume. Ihre Übereinstimmungen geben Orientierung, ihre Unterschiede schärfen die Prüfung, und ihre Irrtümer bleiben benennbar.
Evangelische Gemeinsamkeit entsteht auf diesem Weg weder durch Vereinheitlichung noch durch unverbindliche Vielfalt. Sie entsteht in der gemeinsamen Bindung an das Evangelium und in der Bereitschaft, die eigene Lehre der Prüfung auszusetzen.
✛Lutherische, zwinglische und reformierte Traditionen sind unterschiedliche Ausprägungen der reformatorischen Bindung an das Evangelium. Ihre Bekenntnisse geben kirchliche Orientierung, ihre historischen Gegensätze besitzen keine unveränderte Geltung, und ihre Aussagen bleiben am biblischen Christuszeugnis sowie an ihren Folgen für den konkreten Menschen zu prüfen.
Dienst am Wort statt Verfügung über Gnade
Das Zeichen trägt die Verheißung in den sinnlichen Vollzug
Taufe und Abendmahl verbinden das verkündigte Wort mit einem sichtbaren und leiblich erfahrbaren Zeichen. Wasser, Brot und Wein erhalten ihre theologische Bedeutung durch die Verheißung, auf die sie bezogen sind. Das Zeichen vergegenwärtigt das Wort im Vollzug und richtet den Glauben auf Gottes Zusage.
Die reformatorische Formel vom Sakrament als „sichtbarem Wort“ hält diese Verbindung fest. → 13: „Sichtbares Wort“: patristische Herkunft und reformatorische Aufnahme
Das Zeichen besitzt keine eigenständige religiöse Kraft. Seine Bedeutung entsteht aus dem Wort, das es auslegt und dem Menschen zuspricht. Taufe und Abendmahl gehören damit in dieselbe Bewegung wie Predigt und Evangelium: Gott wendet sich dem Menschen durch die Verheißung zu, die gehört, verstanden und im Glauben aufgenommen wird.
Diese Wortbindung schützt das Sakrament vor einer Deutung als religiöse Technik. Der Vollzug stellt Gottes Handeln weder her noch macht er Gnade verfügbar. Er gibt dem Wort eine sichtbare Gestalt und bindet die kirchliche Handlung an die Verheißung, die ihr vorausliegt.
Handlungsanweisung, Zeichen und Verheißung
Meine hier vertretene Begrenzung auf Taufe und Abendmahl folgt keinem abstrakten Zahlenschema. Beide Vollzüge gehen auf neutestamentlich überlieferte Handlungsanweisungen Jesu zurück und verbinden Wort, sichtbares Zeichen und gemeinschaftliche Handlung. → 14: Auftrag, Verheißung und äußeres Zeichen als Sakramentskriterium
Die Taufe vollzieht die Aufnahme eines Menschen in die sichtbare Gemeinschaft der Kirche. Sie bezeichnet den Eintritt in den Gnadenraum und stellt das Leben unter Gottes Verheißung. Dieser Raum hebt die Freiheit und Verantwortung des Menschen nicht auf. Die Taufe erzeugt keinen unverlierbaren Heilsbesitz und ersetzt weder Vertrauen noch Glauben noch das daraus folgende Handeln.
Das Abendmahl folgt der Weisung Jesu, seiner zu gedenken. Brot und Wein verweisen auf sein Leben, seinen Tod und die Gemeinschaft derer, die sich zu ihm bekennen. Der Vollzug vergegenwärtigt das einmalige Geschehen, ohne es zu wiederholen oder als Opfer neu darzubringen (vgl. Hebr 9,12; 10,10). Die Gemeinde empfängt keine religiöse Substanz, über die sie verfügen könnte. Sie hört die Verheißung, teilt Brot und Wein und stellt sich neu in die Gemeinschaft der Erinnerung und Verantwortung.
Die Bezeichnung »Sakrament« bleibt dafür brauchbar, solange sie diese Wortbindung bezeichnet. Wo sie eine besondere Heilswirksamkeit des Zeichens voraussetzt, verschiebt sich ihre Bedeutung. Entscheidend ist deshalb weniger die Zahl der Sakramente als die Frage, welche Funktion Zeichen und Vollzug innerhalb einer theologischen Ordnung erhalten.
Kirchlich geordneter Dienst für Menschen
Die ordentliche Berufung bildet die notwendige Schwelle zum öffentlichen kirchlichen Dienst. Sie schützt die Gemeinde vor der Selbstermächtigung Einzelner und ordnet Verantwortung innerhalb einer konkreten Kirche und ihrer Bekenntnisordnung. Wer öffentlich unterweist, verkündigt, tauft und weitere kirchliche Vollzüge leitet, handelt damit in einem überprüfbaren Auftrag. → 15: Ordentliche Berufung und dienender Charakter des Amtes
Die ordentliche Berufung ist eine Entscheidung der Kirche. Maßgeblich sind Glaube, Wissen, Urteilsfähigkeit und die persönliche Eignung für den Dienst. Sie begründet kirchliche Zuständigkeit. Eine göttliche Bevollmächtigung der berufenen Person ist mit ihr nicht verbunden.
Ordination und Einführung machen diese Berufung öffentlich, stellen sie unter Gebet und binden die berufene Person an ihren Auftrag. Der Mensch bleibt dabei Mensch unter Menschen. Seine Aufgabe besteht in Unterweisung, Verkündigung und der verantwortlichen Durchführung kirchlicher Handlungen, nicht in der Verfügung über Gottes Gnade. → 16: Allgemeines Priestertum: Unterschied des Amtes ohne eigenen geistlichen Stand
Die höhere Weihe
Warum keine kirchliche Weihe übertreffen kann, was die Taufe schon gibt
Martin Luther begründet das allgemeine Priestertum nicht nur mit der Gleichheit aller Getauften. Er verweist auf eine Weihe, die höher ist als jede kirchliche: Die Taufe selbst mache jeden Christen zum Priester, gestützt auf 1 Petr 2,9 – „ein königliches Priestertum“ – und auf die Offenbarung des Johannes (5,9f) – „durch dein Blut zu Priestern und Königen gemacht“. Diese Weihe ist Anteil an Christi eigenem Priestertum, keine kirchlich verliehene Eigenschaft. → 17: Die höhere Weihe: Taufe vor Ordination
Daraus folgt eine klare Grenze für jede weitere Weihe. Gäbe es diese höhere Weihe in den Getauften nicht bereits, könnte auch die bischöfliche oder päpstliche Weihe niemanden zum Priester machen. Weil sie aber längst gegeben ist, kann keine kirchliche Ordination sie übersteigen. Bischofsweihe und Ordination verleihen deshalb keinen höheren geistlichen Rang – einen höheren gibt es nicht, der über den durch die Taufe bereits gegebenen hinausginge.
Auch die ordentliche Berufung kann ihre eigene Schutzfunktion verfehlen. Wo eine Kirche Ordination nutzt, um unbequeme Kritik zum Schweigen zu bringen, wo sie Amtsträger vor Verantwortung für begangenes Unrecht schützt oder wo Berufung selbst zu einem Status wird, der sich jeder weiteren Prüfung entzieht, kehrt sich diese Funktion gegen die Menschen, die sie eigentlich schützen soll. Die kirchliche Ordnung bewahrt vor solchem Missbrauch nicht von selbst; sie verlangt, ebenso geprüft zu werden wie das Amt, das sie trägt.
Der Zuspruch bezeugt Gottes Verheißung
Die Absolution spricht einem Menschen Gottes Vergebung zu. Dieser Zuspruch kann entlasten, Gewissen aufrichten und einen neuen Anfang eröffnen. Seine Kraft liegt in der Verheißung, die er bezeugt, und in der Wahrheit der konkreten Situation, auf die er sich bezieht.
Kirchliches Amt erzeugt Vergebung nicht. Es kann Schuld weder durch eine Formel beseitigen noch die Verantwortung gegenüber geschädigten Menschen ersetzen. Wo Schuld Wiedergutmachung, Umkehr oder Versöhnung verlangt, darf der Zuspruch diese Schritte nicht überspringen. Eine Absolution, die den Täter beruhigt und das Opfer unsichtbar macht, widerspricht dem Evangelium.
Der kirchliche Zuspruch bleibt daher an Wahrheit, Verantwortung und das Ende menschlicher Möglichkeiten gebunden. Er bezeugt Gottes Vergebung dort, wo Schuld erkannt, bekannt und das Mögliche zur Klärung getan wird. Die letzte Entscheidung über Vergebung verbleibt bei Gott. → 18: Absolution, Verantwortung und konkrete Schuld
Die reformatorische Tradition konnte die Absolution aufgrund ihres Verheißungscharakters sakramental einordnen. Diese Einordnung zeigt, dass die Zahl der Sakramente geschichtlich keineswegs von Anfang an eindeutig feststand. → 19: Absolution und die offene reformatorische Sakramentszählung
Für meine hier vertretene Position genügt es, die Absolution als wortgebundenen Zuspruch zu verstehen. Ein eigenes sakramentales Wirkprinzip ist dafür nicht erforderlich.
Gemeinschaft trägt Verkündigung, Verantwortung und Prüfung
Kirche entsteht dort, wo Menschen das Evangelium hören, miteinander glauben, Taufe und Abendmahl feiern und Verantwortung füreinander übernehmen. → 20: Kirche als Versammlung um Evangelium und Sakramente
Ihre sichtbare Ordnung dient dieser Gemeinschaft. Ämter, Ordnungen, Bekenntnisse und liturgische Formen schaffen Verlässlichkeit und ermöglichen gemeinsames Handeln.
Kirchliche Ordnung legitimiert sich, indem sie Verkündigung ermöglicht, Menschen schützt und Verantwortung transparent macht. Wo sie vor allem ihren eigenen Bestand sichert, Macht abschirmt oder religiöse Abhängigkeit erzeugt, verliert sie ihren evangelischen Sinn.
Auch Sakramente gehören in diesen Zusammenhang. Sie sind Handlungen der versammelten Gemeinde und keine exklusiven Vollzüge einer geistlichen Kaste. Die leitende Person handelt öffentlich im Auftrag der Kirche. Die Gemeinde bleibt Trägerin des Vollzugs, Empfängerin des Wortes und verantwortliche Gemeinschaft.
Kirche verfügt damit weder über Gottes Gegenwart noch über das Heil ihrer Mitglieder. Sie verkündigt, erinnert, tauft, teilt Brot und Wein, betet und begleitet. Gottes Handeln bleibt Gottes Handeln.
Dienst
✛Taufe und Abendmahl sind wortgebundene Zeichenhandlungen, die Gottes Verheißung sichtbar und gemeinschaftlich zur Sprache bringen. Kirchliches Amt ordnet ihren öffentlichen Vollzug und dient der Verkündigung. Die kirchliche Legitimation von Zeichen, Amt und Institution liegt im Dienst am Wort und im Schutz des konkreten Menschen. Über Gottes Gnade verfügen sie nicht.
Woran sich christlicher Glaube erkennen und prüfen lässt
Was für Bekenntnisschriften gilt, gilt auch für die eigene Selbstbezeichnung
Kirchliche Bekenntnisse sind Zeugnis und Erklärung des Glaubens. Sie legen aus, was eine Kirche glaubt, und bleiben dabei selbst an das Christuszeugnis der Schrift gebunden. Dasselbe gilt für das persönliche Bekenntnis. Wer sich christlich nennt, behauptet eine Bindung an Jesus Christus. Diese Selbstbezeichnung kann die behauptete Beziehung nicht aus sich selbst beglaubigen.
Taufe, Kirchenmitgliedschaft, Herkunft, Erziehung und die Vertrautheit mit einer bestimmten kirchlichen Tradition können das persönliche Bekenntnis begleiten. Auch die Zustimmung zu einer kirchlichen Lehre, die Kenntnis biblischer Texte oder die regelmäßige Teilnahme an Gottesdiensten begründen für sich noch nicht die Übereinstimmung mit Christus. Sie beschreiben Zugehörigkeiten, Überzeugungen und eingeübte Formen des Glaubens. Ob die Selbstbezeichnung christlich ihrem Inhalt entspricht, entscheidet sich an dem, worauf sie sich beruft.
Wer sich christlich nennt, stellt sein Denken, Reden und Handeln unter den Anspruch Jesu Christi. Das Bekenntnis ist deshalb keine gesicherte Eigenschaft, die mit der Taufe erworben, durch Kirchenmitgliedschaft bestätigt oder durch religiöse Praxis bewiesen wäre. Es ist ein Anspruch, der unter demselben Maßstab steht wie jedes kirchliche Bekenntnis: unter dem Christuszeugnis der Schrift.
Religiöse Praxis begründet keine Gemeinschaft mit Christus
Der christliche Anspruch bestätigt sich nicht selbst
Der Text Mt 7,21–23 richtet sich an Menschen, die Jesus ausdrücklich als ihren Herrn bekennen:
[Jesus spricht:]
Nicht jeder, der zu mir sagt: »Herr, Herr!«, wird in das Reich der Himmel hineinkommen. sondern der den Willen meines Vaters im Himmel tut.
Viele werden an jenem Tag zu mir sagen: »Herr, Herr, haben wir nicht in deinem Namen geweissagt? Und haben wir nicht in deinem Namen Dämonen ausgetrieben? Und haben wir nicht in deinem Namen viele Machttaten getan?«
Dann werde ich ihnen öffentlich erklären: »Ich habe euch nie gekannt! Geht weg von mir, die ihr Gesetzlosigkeit praktiziert!«
(Mt 7,21-23 | Text: Eigene Arbeitsübersetzung)
Die Angesprochenen stehen nicht außerhalb des Glaubens. Sie berufen sich ausdrücklich auf Jesus, nennen ihn ihren Herrn und führen ihre religiöse Praxis als Beleg ihrer Zugehörigkeit zu ihm an. Sie haben in seinem Namen gesprochen und gehandelt. An der Aufrichtigkeit ihres Bekenntnisses lässt der Text keinen Zweifel.
Weissagung, Dämonenaustreibung und Machttaten waren Formen religiöser Praxis, denen geistliche Bedeutung zugeschrieben wurde. In anderen Zeiten und kirchlichen Zusammenhängen können Gottesdienstbesuch, intensives Bibellesen, öffentliche Gebete, Lobpreis, missionarisches Engagement, Fasten, Rosenkranzgebet, Kreuzweg, Prozessionen, Hostienverehrung oder andere eingeübte Vollzüge dieselbe Funktion übernehmen. Menschen können überzeugt sein, diese Handlungen belegten ihre Gemeinschaft mit Christus oder besäßen eine heilswirksame Bedeutung.
Bekenntnis und religiöse Praxis bestätigen den christlichen Anspruch jedoch nicht aus sich selbst. Die Menschen in Mt 7,21–23 berufen sich auf Jesus, ohne von ihm anerkannt zu werden. Über die Wahrheit der behaupteten Gemeinschaft mit Christus entscheidet das Tun des Willens Gottes. Dieses Tun bezeichnet den gesamten verantwortlichen Lebensvollzug in Denken, Reden und Handeln. → 21: Das Tun des Willens Gottes
Selbstprüfung als Voraussetzung verantwortbaren Urteilens
Die Verse Mt 7,1–2 sprechen vom Richten und von dem Maßstab, den ein Mensch an andere anlegt. Wer einen anderen Menschen verurteilt und damit seine Existenz verändert, wird im Gericht Gottes an demselben Maßstab gemessen. Die Aussage betrifft menschliche Verurteilungen in ihrer ganzen Breite. Sie ist nicht auf kirchliche oder ausdrücklich religiöse Urteile beschränkt.
Mt 7,3–5 beschreibt, warum Urteile falsch ausfallen können. Wer den Splitter im Auge des anderen beurteilt, muss zuerst den Balken im eigenen Auge wahrnehmen. Eigene Schuld, persönliche Interessen, Vorurteile und blinde Flecken können den Blick auf den anderen verzerren. Die Selbstprüfung führt jedoch nicht zum Verzicht auf das Urteil. Ihr Ziel ist das klare Sehen: Erst danach kann der Splitter im Auge des anderen richtig erkannt werden.
Urteilen heißt, Menschen, Aussagen, Lehren, Handlungen und deren Folgen zu prüfen und zu beurteilen. Ein Urteil kann feststellen, dass eine Lehre falsch ist, eine Handlung einem Menschen schadet oder eine religiöse Praxis dem Evangelium widerspricht. Verurteilung beginnt dort, wo ein Urteil gegen einen Menschen vollzogen wird und seine Existenz verändert. Sie kann ihm Zugehörigkeit, Amt, Lehrbefugnis, Freiheit, körperliche Unversehrtheit, Leben oder Heil entziehen.
Mt 7,1–5 verbietet Christen daher nicht, zu urteilen. Die Verse stellen das Urteilen unter die Verantwortung für den verwendeten Maßstab und verlangen die Prüfung der eigenen Voraussetzungen. Mt 7,15–20 setzt diese Urteilsfähigkeit ausdrücklich voraus: Lehre und Handeln müssen an ihren Früchten erkannt werden. Die Gemeinde und jeder einzelne Christ sind zu diesem Urteil verpflichtet. Ohne diese Prüfung könnten sie falsche Lehren weder erkennen noch zurückweisen. → 22: Urteilen, Verurteilen und das Urteil Christi
Christliche Ansprüche an Lehre, Praxis und Folgen prüfen
Matthäus lässt in den Versen Mt 7,15–20 Jesus in der Sprache seiner Zeit von falschen Propheten sprechen. Für die Gegenwart bezeichnet diese Warnung keine besondere religiöse Gestalt, sondern eine Funktion: Menschen, Gruppen und Bewegungen beanspruchen christliche Autorität, verbreiten falsche Lehren oder verleihen politischen und gesellschaftlichen Forderungen religiöse Geltung.
Das betrifft in unterschiedlichen Weisen kirchliche Amtsträger ebenso wie Prediger, Influencer, selbsternannte Bibellehrer, fundamentalistische oder kreationistische Bewegungen und politische Gruppen, die christliche Sprache für ihre Ziele verwenden. Der christliche Anspruch einer Person oder Organisation schützt ihre Aussagen nicht vor der Prüfung. Maßgeblich sind ihre Lehre, ihre Praxis und vor allem deren Folgen für konkrete Menschen.
Religiöse Überzeugungen entstehen nicht ausschließlich durch eigenes Nachdenken. Sie werden gelehrt, übernommen und durch Gemeinschaften, Medien und religiöse Praxis bestätigt. Menschen können von einer Lehre überzeugt sein, weil ihnen gesagt wurde, in ihr zeige sich wahrer Glaube. Sie können diese Lehre aufrichtig vertreten und andere Menschen dadurch irreführen oder schädigen. Aufrichtigkeit schützt nicht davor, einer falschen Lehre zu folgen. → 23: Luther: Gute Früchte und kirchliche Maßstäbe
Christen müssen die Lehren beurteilen, die verbreitet werden. Damit geraten deren Lehrer und Verkünder unmittelbar ins Blickfeld. Das Urteil richtet sich darauf, was diese Menschen lehren, wie sie handeln und welche Folgen ihr Wirken hat. Es entscheidet nicht über ihren Wert als Menschen oder über ihre endgültige Stellung vor Gott. Die Pflicht zur Beurteilung darf weder durch den christlichen Anspruch der Lehrenden noch durch ein vermeintliches Verbot des Urteilens, das nicht existiert, aufgehoben werden.
Die Grenze selbstbegründeter Heilsgewissheit
Die Gemeinschaft mit Christus entsteht nicht dadurch, dass ein Mensch sich auf seinen Namen beruft. Die Berufung auf Christus macht einen Anspruch geltend, über dessen Wahrheit Christus selbst urteilt. In Mt 7,23 fällt dieses Urteil vernichtend aus: „Ich habe euch nie gekannt! Geht weg von mir!“
Mit diesem Spruch wird das Urteil am Menschen wirksam. Die Verurteilten werden aus der Gemeinschaft mit Christus ausgeschlossen. Der Spruch ist deshalb im eschatologischen Sinn ein Todesurteil. Diese Verurteilung bleibt Christus vorbehalten.
Die Worte Jesu entziehen dem Christen jede selbstbegründete Heilsgewissheit. Die Gewissheit, Christ zu sein, und die Überzeugung, im Namen Christi zu handeln, können sich im Urteil Christi als Täuschung erweisen. Taufe, Kirchenzugehörigkeit, Bekenntnis, religiöse Praxis und geistliche Wirkung sichern das Heil nicht.
Mt 7,21–23 fordert dazu auf, christliche Selbstbezeichnung, Lehre, religiöse Praxis und gelebtes Christsein danach zu beurteilen, ob im Denken, Reden und Handeln der Wille Gottes erfüllt wird. Der Christ ist zu diesem Urteil verpflichtet. Die Verurteilung des Menschen bleibt Christus vorbehalten.
Barmen und Leuenberg als Beispiele kirchlicher Selbstprüfung
Kirchen können sich auf Christus berufen und ihm in ihrer Lehre und Ordnung dennoch widersprechen. Sie können überlieferte Urteile aber auch am Evangelium prüfen.
Die Glaubensbewegung „Deutsche Christen“ (DC) war eine seit 1932 organisierte völkisch-nationalsozialistische Kirchenbewegung innerhalb des deutschen Protestantismus. Bei den Kirchenwahlen vom 23. Juli 1933 gewann sie in den meisten Landeskirchen der Deutschen Evangelischen Kirche (DEK) die Mehrheit und übernahmen dort die kirchliche Leitung. Diese Landeskirchen blieben Mitgliedskirchen der DEK, wurden nun aber de facto von den Deutschen Christen geführt. Damit kontrollierten die Deutschen Christen innerhalb der DEK die Mehrheit der Mitgliedskirchen und konnten deren Organisation, Personalpolitik, Kirchenrecht und Theologie mit tiefgreifenden Folgen bestimmen.
Sie verwendeten christliche Sprache, besetzten kirchliche Ämter und beanspruchten, die Kirche neu zu ordnen. Ihre Verkündigung und Ordnung banden sie an völkische Ideologie, staatliche Autorität und das Führerprinzip.
Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 stellte dem die Bindung der Kirche an Jesus Christus als das eine Wort Gottes entgegen. Christliche Selbstbezeichnung, kirchliches Amt und institutionelle Macht erwiesen sich damit nicht als Beleg für die Übereinstimmung mit Christus. → 24: Barmen: Urteil über falsche Lehre
Die Leuenberger Konkordie von 1973 entstand in einem anderen historischen und theologischen Zusammenhang.
Lutherische, reformierte und unierte Kirchen formulierten ein gemeinsames Verständnis des Evangeliums, dem alle zustimmen konnten. Die überlieferten Lehrunterschiede blieben davon unberührt bestehen. Kirchengemeinschaft und gegenseitige Anerkennung gründen jedoch allein auf dieser gemeinsamen Grundlage; was darüber hinausgeht, bleibt unbehandelt und kann sie nicht mehr infrage stellen.
Gemeinsamer Glaube, nicht vereinheitlichte Lehre, wurde so zur Grundlage kirchlicher Anerkennung. Die Konkordie bindet diese Grundlage an fortgesetzte gemeinsame Auslegung: Das Verständnis des Evangeliums soll weiter vertieft, am Zeugnis der Heiligen Schrift geprüft und ständig aktualisiert werden. → 25: Leuenberg: Gemeinsamkeit statt Verwerfung
Barmen und Leuenberg sind historisch und moralisch nicht gleichzusetzen. Gemeinsam zeigen sie, dass Kirche ihre Christlichkeit nicht selbst bestätigt. Ihre Ämter, Bekenntnisse, Beschlüsse und Lehrentscheidungen stehen unter dem jesuanisch-christologischen Maßstab des Evangeliums. Wo kirchliche Lehre diesem Maßstab widerspricht, verliert der Widerspruch nicht dadurch sein Gewicht, dass er von einer Kirche oder einem angesehenen Kirchenvertreter ausgesprochen wird.
Gleichrangig und untrennbar
Die Gleichrangigkeit beider Gebote
Auf die Frage, welches Gebot das höchste im Gesetz sei, antwortet Jesus in Mt 22,37–40:
[Jesus spricht:] Die aus Luthers Übersetzungen vertraute Formulierung „deinen Nächsten“ ist eine sprachliche Glättung, die aus der Interpretation des griechischen Textes erschlossen ist. Sie kann im Deutschen wie die Bezeichnung einer räumlich oder sozial begrenzten Personengruppe wirken. Die Übersetzung „der dir nahe ist“ ist eng an der Formulierung im griechischen Quelltext ausgerichtet und beschreibt eine Beziehung. Auch ein räumlich ferner Mensch kann einem ICH durch seine wahrgenommene Lage nahe sein; das ICH wird diesem DU durch sein Handeln zum Nächsten. → 26: Zur Arbeitsübersetzung von Mt 22,37–40
Du sollst den Herrn, deinen Gott, lieben mit deinem ganzen Herzen und mit deiner ganzen Seele und mit deinem ganzen Denken. Dies ist das große und erste Gebot. Das zweite aber ist ihm gleich: Du sollst den lieben, der dir nahe ist, wie dich selbst. In diesen zwei Geboten hängt das ganze Gesetz und die Propheten.
(Mt 22,37-40 | Text: Eigene Arbeitsübersetzung)
Jesus stellt die Nächstenliebe der Gottesliebe gleich. Die Reihenfolge der Nennung begründet keine Rangordnung. Beide Gebote bilden gemeinsam den Maßstab, an dem Gesetz und Propheten hängen. → 27: Gleichrangigkeit beider Liebesgebote
Diese Gleichrangigkeit wird übergangen, wenn Verkündigung, Gottesdienst und Gebet als eigentliche Aufgaben der Kirche gelten und ihre Verantwortung gegenüber Menschen als gesellschaftspolitische Nebentätigkeit erscheint.
Das verkündigte Wort selbst gebietet die Nächstenliebe. Sie gehört zur Verkündigung und ist ihr vorrangiges Thema, wo Würde, Schutz und Lebensmöglichkeiten von Menschen betroffen sind. Deshalb gehören das Reden gegen Armut, Ausgrenzung und Hass sowie der Widerspruch gegen politische Entscheidungen, die Menschen benachteiligen, zum Verkündigungsauftrag der Kirche.
Mit Gebet, Gottesdienst, Gesang, Fasten und anderen religiösen Vollzügen lässt sich die Beziehung zu Gott ausdrücken und pflegen. Ihre Wahrheit wird in der Nächstenliebe gelebt und an ihr überprüfbar: darin, wie ein Mensch den anderen wahrnimmt, wie er von ihm redet und wie er an ihm handelt.
Eine Frömmigkeit, die sich auf religiöse Vollzüge beruft und diesem Maßstab im Umgang mit Menschen widerspricht, trennt die beiden Gebote. Die Berufung auf Gott kann das Verhältnis zum Mitmenschen nicht ersetzen.
Die Reichweite des Gebots im Wort Jesu
In der Bergpredigt legt Jesus den Maßstab des mitmenschlichen Miteinanders an Haltung und Sprache an:
[Jesus spricht:]
Ihr habt gehört, dass zu den Alten gesagt wurde: »Du sollst nicht morden!« Wer aber mordet, der wird dem Gericht überantwortet sein.
Ich aber sage euch: Jeder, der seinem Bruder zürnt, der wird dem Gericht überantwortet sein.
Wer aber zu seinem Bruder sagt: »Racha!«, der wird dem Hohen Rat überantwortet sein.
Wer aber sagt: »Narr!«, der wird in das Feuer der Gehenna überantwortet sein.
(Mt 5,21-22 | Text: Eigene Arbeitsübersetzung)
Die Arbeitsübersetzung gibt das Tötungsverbot des Dekalogs (Ex 20,13; Dtn 5,17; 5. bzw. 6. Gebot) mit „Du sollst nicht morden!“ wieder. Das Gebot richtet sich gegen Mord und Totschlag zwischen Menschen, nicht gegen Töten schlechthin. Martin Buber und Franz Rosenzweig, jüdische Religionsphilosophen und Übersetzer der Hebräischen Bibel, gaben das in Ex 20,13 und Dtn 5,17 gleichlautende Gebot in ihrer deutschen Übersetzung so wieder: „Morde nicht.“
Die Arbeitsübersetzung gibt die vier gleich gebauten Urteilssätze einheitlich mit „wird … überantwortet sein“ wieder. Dadurch bleibt ihr Gleichklang erhalten. Im letzten Satz wechselt die Aussage von einer vorgestellten Gerichtsinstanz zum Ziel des Urteils: in das Feuer der Gehenna.
Jesus stellt alle Fälle in seiner Betrachtung unter Gottes Urteil. Die Begriffe »Gericht« und »Synedrium« greifen Vorstellungen menschlicher Gerichtsbarkeit auf. Sie bilden keine tatsächliche Prozessordnung für Zorn und alltägliche Beleidigungen. Jesus verwendet die vertrauten Gerichtsbegriffe, um die Reichweite des göttlichen Gerichts in der Vorstellungswelt seiner Hörer sichtbar zu machen.
Das zitierte Tötungsverbot (5. bzw. 6. Gebot) richtet sich gegen Mord und Totschlag unter erwachsenen Menschen. In der ausgeführten Tat wird die Bereitschaft zur Gewalt sichtbar. Bei der Tötung tritt die menschliche Gerichtsbarkeit hinzu, doch der Ursprung des Gebots und das Urteil über den Menschen bleiben göttlich. Jesus verwendet dieselbe Gerichtsformel für den Zorn gegen den Bruder. Der Zorn ist kein vor einem menschlichen Gericht verhandelbarer Tatbestand. Er gehört zu dem Geschehen, das faktisch allein Gott gerichtlich beurteilt.
Kain und Abel als Referenzfall
Die Gegenüberstellung von Töten und Zorn setzt den Brudermord Kains als bekannten Fall voraus (Gen 4,1-16). Die Erzählung steht am Anfang der Tora und gehört zum grundlegenden Schriftwissen der Hörer Jesu. Sie verbindet genau die Elemente, die in Mt 5,21–22 erneut zusammentreten: den Bruder, den Zorn, der im Ergrimmen Kains und seinem finsternen Blick Ausdruck fand, Gottes Urteil über diesen Zorn, die vor der Tür lauernde Sünde und die anschließende Ermordung als physischer Akt der Gewalt.
Gott spricht Kain an, bevor dieser seinen Bruder Abel tötet. Kain soll über die Sünde herrschen, die vor seiner Tür lauert. Bereits der Zorn steht damit unter Gottes Urteil. Die Tötung Abels vollzieht körperlich, was in Kains Haltung wirksam geworden ist.
Wer das Tötungsverbot allein auf die ausgeführte Tat bezieht, setzt mit dem Urteil zu spät ein. Die Erzählung von Kain und Abel zeigt, dass Gott den Zorn gegen den Bruder bereits vor der Tötung wahrnimmt und beurteilt. Mt 5,21–22 führt seine Hörer zu diesem Anfang zurück. Die Tat beginnt in der Haltung, gewinnt im Reden soziale Wirkung und kann im Handeln ihren äußersten Ausdruck finden. → 29: Zorn, Tötung und göttliches Gericht
Nach Mord und Zorn führt die zweite Gegenüberstellung die Rede der gerichtlichen Zuständigkeiten weiter. Für »Racha« (Vers 22b) nennt Jesus das Synedrium, den jüdischen Hohen Rat als zuständige gerichtliche Instanz. Der Begriff »Racha« erzeugte demnach im Hörerkreis die Vorstellung einer Beleidigung, die noch einer religiös-rechtlichen Instanz zugeordnet werden kann. Beim alltäglichen »Narr« (Vers 23c) fehlt jede menschliche Entsprechung einer Gerichtsbarkeit.
Einer scheinbar geringfügigen, nebensächlichen Beleidigung weist Jesus mit dem »Feuer der Gehenna« die schärfste Gerichtsformel zu. Was vor Menschen im Rahmen gesellschaftlicher Werte und Konventionen als belanglos oder erlaubt erscheint, bleibt vor Gott keineswegs folgenlos.
Der Prüfmaßstab christlichen Glaubens erfasst Denken, Reden und Handeln. Gesellschaftliche Werte, Normen und Konventionen erfassen in keiner Weise, was für Gottes Urteil erheblich ist. Sie können Zorn, Geringschätzung, Hassrede und Ausgrenzung dulden, verbreiten oder zur gesellschaftlichen Gewohnheit machen. Vor Gott entsteht daraus kein erlaubter Bereich.
Jesus prüft das Ganze am Kleinsten. Das kleinste Zeichen des Gesetzes, die geringsten Brüder und die scheinbar kleinste Beleidigung rückt er in die Mitte seines Maßstabs. Ihre Nennung verändert ihren Rang. Was Menschen geringachten oder übersehen, wird zum Prüfstein dafür, ob Gottes Wille verstanden wurde.
Das scheinbar kleine Wort und seine Wirkung
Wie gering das einzelne Wort erscheinen mag, seine Wirkung hängt nicht allein an seinem Wortlaut. In Beiträgen und Kommentarspalten sozialer Medien wird eine Beleidigung öffentlich sichtbar und wiederholbar. Andere greifen sie auf, bestätigen sie und steigern die Abwertung. Aus Äußerungen, die jeweils unterhalb der Schwelle rechtlicher Sanktion bleiben, kann eine dauerhafte öffentliche Herabsetzung entstehen.
Besonders sichtbar wird dieser Vorgang beim Mobbing unter Kindern und Jugendlichen. Fortgesetzte Abwertung durch eine Gruppe kann Angst, Rückzug, soziale Isolation und schwere psychische Krisen auslösen. In Extremfällen kann sie zu Selbstgefährdung beitragen. Das einzelne Wort mag klein erscheinen. Seine Wiederholung, öffentliche Verbreitung und Bestätigung durch andere können das Leben eines Menschen nachhaltig verändern. → 30: Mobbing und psychische Folgen
Die Verantwortung beginnt dort, wo die Schädigung eines Menschen gedacht, sprachlich vorbereitet, gesellschaftlich legitimiert, politisch gewollt oder trotz vorhandener Handlungsmöglichkeit nicht verhindert wird.
Wer eine Tat befürwortet, rechtfertigt oder ihre Verhinderung bewusst unterlässt, steht innerhalb des Tatgeschehens.
Familie, Gemeinde und Staat als Verantwortungsräume
Nächstenliebe beginnt in konkreten Beziehungen. Familie, Nachbarschaft, Gemeinde, Stadt und Staat bilden Räume, in denen Menschen füreinander Verantwortung tragen. Sie bestimmen nicht, wem gleicher menschlicher Wert zukommt und wer davon ausgeschlossen bleibt.
Ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität, Staatsangehörigkeit, gesellschaftliche Stellung und persönlicher Nutzen verändern den Wert eines Menschen vor Gott nicht. → 31: Merkmale gesellschaftlicher Benachteiligung
Die Beschränkung der Nächstenliebe auf die eigene Familie, Gemeinde, Nation oder gesellschaftliche Gruppe widerspricht ihrem Anspruch.
Christliche Ethik stellt den konkreten Menschen als gleichwertiges Gegenüber im Schöpfungsraum vor Gott. Jeder Mensch gehört diesem Raum kraft seines Menschseins an. Geburt, Abstammung, Herkunft, Staatsangehörigkeit, Einbürgerung sowie die Zugehörigkeit zu einer Kirche oder gesellschaftlichen Gemeinschaft verändern daran nichts. Keine menschliche Ordnung kann diese Gleichwertigkeit begründen, abstufen oder entziehen.
Aus der Gleichwertigkeit aller Menschen folgt kein Anspruch auf unterschiedslose Nähe oder auf dieselbe persönliche Beziehung zu jedem Menschen.
Verantwortung besteht grundsätzlich gegenüber jedem Menschen, weil Gott im DU dieses Menschen bereits da ist, bevor dieses DU einem ICH bekannt wird. Sie gewinnt konkrete Gestalt, sobald dieses DU oder seine Not in den Erfahrungs- und Handlungshorizont eines ICH tritt. Dafür genügt die Kenntnis seiner konkreten Lage.
Auch ohne persönliche Begegnung kann die Not eines Menschen in Seenot, eines hungernden Kindes im Sudan, einer von Bomben bedrohten Familie in einem Kriegsgebiet oder einer aus ihrer Heimat vertriebenen Frau in einem Krisengebiet ein ICH zum Nächsten machen. Ein ICH wird einem DU zum Nächsten, indem es dessen Not wahrnimmt und aus Liebe handelt. Die Verantwortung kann dann beispielsweise in einer Spende, in der Unterstützung einer Hilfsorganisation oder im öffentlichen Eintreten für diesen Menschen Gestalt gewinnen.
Kirchliche Aussagen mit politischer Wirksamkeit
Staatliche Verantwortung und der einzelne Mensch
Der Staat handelt institutionell in Verantwortung für die Bevölkerung und für das Gemeinwesen. Menschenwürde, Menschenrechte, Freiheit, soziale Gerechtigkeit und staatliche Fürsorgepflicht bestimmen, wie Menschen rechtlich geschützt und am gesellschaftlichen Leben beteiligt werden. → 32: Staatlicher Schutz und Teilhabe
Christliche Ethik richtet den Blick auf den einzelnen Menschen, dessen Leben von Gesetzen, politischen Entscheidungen und gesellschaftlichen Ordnungen betroffen ist. Kirchliche Stellungnahmen sind in allen Fragen gefordert, in denen Würde, Schutz, Teilhabe und Lebensmöglichkeiten konkreter Menschen berührt werden. Dazu gehören beispielsweise Asyl, Einwanderung und Aufenthalt, medizinische Versorgung, Pflege, soziale Sicherung, Bildung, Arbeit sowie der rechtliche und gesellschaftliche Umgang mit Alter, Behinderung, Geschlecht, sexueller Identität, Religion oder Weltanschauung.
Wer die Auslieferung eines Menschen an Verfolgung, Gewalt oder Tod befürwortet, beteiligt sich an dieser Tat. Seine Zustimmung legitimiert das Handeln der unmittelbaren Täter, stärkt ihre Handlungsmacht und schwächt den Widerstand, der die Tat verhindern könnte. Wer eingreifen kann und bewusst nicht eingreift, wirkt durch Unterlassen an ihrem Vollzug mit. Zustimmung, öffentliche Rechtfertigung, gesellschaftliche Normalisierung und bewusste Nichtverhinderung begründen theologische Mittäterschaft. Die Rollen unterscheiden sich; die Verantwortung gehört zum selben Tatgeschehen. → 33: Theologische Mittäterschaft
Christliche Ethik stellt jeden Menschen als gleichwertiges Gegenüber im Schöpfungsraum vor Gott. Sie prüft politische Regelungen danach, wen sie schützen, wen sie belasten, wem sie Teilhabe ermöglichen und wen sie ausschließen oder preisgeben. Der Wert eines Menschen darf nicht nach Herkunft, Gesundheit, Leistungsfähigkeit, Alter, gesellschaftlicher Stellung oder wirtschaftlichem Nutzen bemessen werden.
Auftrag, Grenze und Korrigierbarkeit
Der konkrete Mann, die konkrete Frau und das konkrete Kind bilden den Prüfpunkt theologischer Rede. Theologie entfaltet ihre Rechte und ihren Rang entlang der jesuanischen Lehre und der christlichen Ethik. Sie erhebt die Stimme Christi dort, wo Gesetze, Parteiprogramme, öffentliche Meinungen, gesellschaftliche Normen oder Werte Menschen preisgeben. Politische Zweckmäßigkeit, gesellschaftliche Zustimmung und rechtliche Sanktionslosigkeit verändern den Rang des konkreten Menschen vor Gott nicht.
Die konkrete rechtliche Gestaltung obliegt Parlamenten, Regierungen, Verwaltungen und Gerichten. Die Kirche entwirft keine Asyl-, Aufenthalts-, Gesundheits- oder Sozialgesetze. Maßstab ihres Urteils ist das Evangelium in seiner jesuanisch-christologischen Ausrichtung. Die Kirche steht selbst unter diesem Maßstab. Ihre Aussagen müssen sich an den Worten Jesu, an der Christologie und an der darin begründeten Stellung des konkreten Menschen vor Gott prüfen lassen. Auf dieser Grundlage hat sie die Folgen politischer Entscheidungen für die betroffenen Menschen zu benennen und Gesetzen, Gesetzesvorhaben, Parteiprogrammen oder gesellschaftlichen Forderungen dort zu widersprechen, wo sie die Gleichwertigkeit von Menschen bestreiten oder ihren Schutz abstufen. → 34: Der kirchliche Auftrag im politischen Raum
Dieses Urteil gehört zur Aufgabe der Kirche. Sie muss Menschen, Aussagen, Lehren, Programme, Entscheidungen und deren Folgen beurteilen. Der Vorbehalt der Verurteilung entbindet sie nicht von dieser Pflicht. Ihr Urteil darf nicht über den Wert eines Menschen oder seine Stellung vor Gott verfügen. Es bleibt selbst am Evangelium prüfbar und muss korrigiert werden, wenn es aus eigener Blindheit, kirchlichem Eigeninteresse oder einer falschen Lehre hervorgegangen ist.
Die Prüfbarkeit kirchlicher Aussagen
Kirchliche Aussagen aus christlicher Ethik sind keine parteipolitischen Stellungnahmen. Sie gewinnen politische Wirksamkeit, weil die Lebensbedingungen konkreter Menschen politisch und rechtlich gestaltet werden. Ihr Maßstab darf weder aus einer politischen Richtung noch aus einer kirchlichen Milieubindung stammen. Er gilt für Forderungen jeder Partei, politischen Richtung und kirchlichen Strömung ebenso wie für die Aussagen und das Handeln der Kirche selbst.
Die Autorität eines prominenten Kirchenvertreters, ein kirchlicher Beschluss oder die Berufung auf Gott, die Bibel und kirchliche Lehre entscheiden nicht über die Richtigkeit einer Aussage. Auch die Kirche muss ihre Begriffe, Wertungen und Handlungsmaßstäbe an der Stellung des konkreten Menschen vor Gott prüfen lassen. Eine kirchliche Aussage ist nicht schon deshalb Ausdruck christlicher Ethik, weil sie von einer Kirche stammt oder sich selbst als christlich begründet. Wo eine kirchliche Aussage diesem Maßstab widerspricht, widerspricht sie dem Evangelium.
Christliche Selbstbezeichnung und politische Haltung
Diese Prüfung betrifft auch die persönliche Selbstbezeichnung. Wer sich christlich nennt, kann seine politischen und gesellschaftlichen Überzeugungen nicht aus der Bindung an Gottes- und Nächstenliebe herausnehmen.
Eine Haltung, die den Wert eines Menschen wegen seiner Herkunft, seines Geschlechts, seiner sexuellen Identität, seiner Gesundheit, seines Alters oder seiner gesellschaftlichen Stellung mindert, kann nicht als Ausdruck christlichen Glaubens gelten.
Mt 25 als Schlüsseltext christlicher Selbstbezeichnung
Notlagen und das Tun am konkreten Menschen
Die Gerichtsrede Mt 25,31–46 führt den Maßstab des christlichen Bekenntnisses an unübersehbaren Beispielen vor Augen:
----- Zitat-Block -----
[Mt 25,35–36; der Menschensohn spricht:]
Ich hungerte, und ihr habt mir zu essen gegeben.
Ich dürstete, und ihr habt mir zu trinken gegeben.
Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen.
Ich war nackt, und ihr habt mich gekleidet.
Ich war krank, und ihr habt nach mir gesehen.
Ich war im Gefängnis, und ihr seid zu mir gekommen.
[Mt 25,40b; der Menschensohn erklärt das Prinzip:]
Was ihr einem dieser meiner geringsten Brüder getan habt, habt ihr mir getan.
[Mt 25,45b; der Menschensohn betont die unterlassene Zuwendung:]
Was ihr einem dieser Geringsten nicht getan habt, habt ihr auch mir nicht getan.
(Mt 25,35–36.40b.45b | Text: eigene Arbeitsübersetzung)
→ 35: Fremde, Geringste und das Urteil des Menschensohns
Hunger, Durst, Fremdsein, Nacktheit, Krankheit und Gefangenschaft sind leicht erkennbare Notlagen. An ihnen wird das Verhalten gegenüber einem anderen Menschen unmittelbar sichtbar. Jesus nennt anschauliche Prüffälle, keine abschließende Liste christlicher Pflichten. In Vers 40b und Vers 45b führt er die einzelnen Beispiele in die allgemeine Aussage über das Tun und das unterlassene Tun an einem der Geringsten über.
Hilfe als sichtbarer Spezialfall
Die genannten Hilfeleistungen zeigen den Maßstab in besonders deutlich erkennbaren Situationen. Sie erschöpfen ihn nicht. Der Satz „Was ihr einem dieser meiner geringsten Brüder getan habt, habt ihr mir getan“ formuliert auch seine positive Richtung: Was einem Menschen Gutes getan wird, gilt Christus selbst. Der Maßstab betrifft daher ebenso die positive Gestaltung des menschlichen Zusammenlebens außerhalb einer akuten Notlage.
Die Hilfeleistung ist der im Text sichtbar gemachte Spezialfall. Der Maßstab gilt dem gesamten Umgang mit anderen Menschen. Er betrifft das Denken, das Reden und das Handeln. Die Übersetzung „getan habt“ bewahrt die offene Formulierung des griechischen Textes, ohne den Bibeltext bei der Übersetzung durch erklärende Ergänzungen und Umschreibungen aufzublähen.
Auch Denken und Sprechen gehören zu diesem Tun. Jesus fragt: „Wer ist meine Mutter, und wer sind meine Brüder?“ (Mt 12,48), und warnt: „Wer aber zu seinem Bruder sagt: Racha!, der wird dem Hohen Rat überantwortet sein“ (Mt 5,22). Die Gerichtsrede in Mt 25 zeigt denselben Maßstab am sichtbaren Handeln. → 36: Zugehörigkeit und sprachliche Abwertung
Unter den genannten Fällen lenkt das Fremdsein den Blick besonders auf Zugehörigkeit, Schutz und Teilhabe. Es betrifft damit nicht nur eine einzelne Hilfeleistung, sondern den grundsätzlichen Umgang mit einem Menschen, der als nicht zugehörig wahrgenommen wird.
„Ich war fremd“
Das Fremdsein in Mt 25 bezeichnet keine einzelne rechtliche oder politische Kategorie. Fremd ist ein Mensch dort, wo er wegen seiner Herkunft, Sprache, Religion, Lebensweise oder bloßen Anwesenheit als nicht zugehörig wahrgenommen wird. Jesu Wort vom Aufnehmen richtet den Blick auf den Umgang mit diesem konkreten Menschen.
Jeder Mensch, der in einem Land lebt, dort beispielsweise arbeitet, studiert, forscht, ein Unternehmen führt, eine Familie gegründet hat oder einfach nur da ist, ist unabhängig von seiner Herkunft ein allen anderen gegenüber gleichwertiger Mensch. Seine Stellung im Schöpfungsraum bedarf keiner Begründung durch Geburtsort, Abstammung, Staatsangehörigkeit, Arbeit, Ausbildung oder wirtschaftlichen Nutzen. Der Schöpfungsraum ist frei von staatlichen Grenzen. Der Aufenthalt eines Menschen an einem Ort kann rechtlich geordnet und biografisch erklärt werden. Grund und Dauer des Aufenthalts ändern nichts an der Würde und Gleichwertigkeit des Menschen.
Aufnehmen bedeutet in diesem Zusammenhang, dem fremden Menschen als gleichwertigem Gegenüber zu begegnen und ihm Schutz, Raum und Teilhabe zuzugestehen. Politische und rechtliche Kategorien können unterschiedliche Situationen ordnen. Sie begründen allerdings keinen unterschiedlichen Wert der Menschen.
Der Gedanke ist im Judentum und im Christentum tief verankert. In Lev 19,33–34 spricht Gott zu Israel und stellt den Fremden ausdrücklich dem Einheimischen gleich: „Wenn ein Fremder bei dir in eurem Land wohnt, sollt ihr ihn nicht unterdrücken. Der Fremde, der sich bei euch aufhält, soll euch wie ein Einheimischer gelten, und du sollst ihn lieben wie dich selbst.“ Die Weisung verbindet das Verbot der Unterdrückung mit Gleichwertigkeit und Liebe.
Auch Ex 22,20 sowie Dtn 24,17 und 27,19 gehören zur göttlichen Rechtsweisung Israels. Sie verbieten die Ausbeutung und Unterdrückung des Fremden und stellen die Beugung seines Rechts unter Gottes Urteil.
In Mt 25,35 spricht Jesus als der Menschensohn selbst: „Ich war fremd, und ihr habt mich aufgenommen.“ Für den christlichen Glauben spricht hier Christus. Er führt nicht lediglich eine ältere ethische Linie fort, sondern bezieht die Aufnahme des fremden Menschen unmittelbar auf sich selbst. Was dem Fremden gewährt oder verweigert wird, betrifft Christus.
Würde und Gleichwertigkeit jedes Menschen sind durch den Schöpfungsraum gegeben. Sie sind keine staatlich verliehenen Eigenschaften, sondern Gottes Wille und in der Schöpfung des Menschen als Ebenbild Gottes (imago Dei, Gottebenbildlichkeit) begründet. Daher sind sie staatlich, rechtlich und politisch unabdingbar und zu schützen. Ob und in welcher Form daraus einklagbare Rechtsansprüche entstehen, bestimmen Gesetzgebung und Rechtsprechung. Ihre theologische Geltung hängt davon nicht ab.
Gleichwertigkeit jenseits menschlicher Rangordnungen
Die Formulierung „einer meiner geringsten Brüder“ hebt keinen religiös ausgezeichneten Personenkreis hervor. Sie richtet den Blick auf Menschen, die innerhalb gesellschaftlicher, wirtschaftlicher, politischer oder religiöser Rangordnungen geringgeachtet werden. Ihr geringer Rang innerhalb menschlicher Ordnungen begründet vor Christus keinen geringeren Wert.
Vermögende und Bettler, Kleriker und Laien, Fromme und religiös Ungeübte, Reiche und Arme stehen ihm als gleichwertige Menschen gegenüber. Religiöse Kenntnisse, häufiges Gebet, liturgische Sicherheit und die genaue Beachtung kirchlicher Vollzüge begründen keinen Vorrang. Auch Armut und Not begründen keine religiöse Höherwertigkeit.
Gerade das Verhalten gegenüber den Geringgeachteten zeigt, ob ein Mensch die Gleichwertigkeit des anderen grundsätzlich anerkennt oder nur den Angehörigen der eigenen Familie, Religion, Nation oder gesellschaftlichen Gruppe zugesteht. Mt 25 führt den Maßstab des Doppelgebots in eine konkrete und überprüfbare Situation.
Der Text erlaubt keine Bilanz, in der einzelne gute Taten anderes Verhalten aufwiegen. Eine großzügige Spende deckt beispielsweise keine Ausbeutung von Abhängigen. Liebevolle Fürsorge für die eigene Familie rechtfertigt keine Abwertung oder Misshandlung anderer Menschen. Die Anerkennung des Mitmenschen muss in allen Lebensbereichen Bestand haben.
Christliche Selbstbezeichnung vor Christus
Die Gerichtsrede in Mt 25 ist deshalb der Schlüsseltext für die Prüfung der Selbstbezeichnung christlich. Was einem konkreten Menschen getan oder nicht getan wird, gilt Christus selbst.
Die Gerichtsrede macht den Maßstab bereits in der Gegenwart erkennbar. Christen sind verpflichtet, Denken, Reden und Handeln nach diesem Maßstab zu beurteilen. Das eschatologische Urteil über den Menschen vollzieht der Menschensohn.
Christlicher Glaube zeigt sich darin, wie ein Mensch jeden anderen Menschen wahrnimmt, wie er von ihm redet und wie er an ihm handelt. Mt 25 macht diesen Maßstab an unübersehbaren Notlagen sichtbar. Der konkrete Mensch ist der Ort, an dem die Wahrheit der behaupteten Gottesbeziehung geprüft wird.
Nicht überall, wo »Christ« draufsteht, ist Christ drin. Meine evangelisch-reformatorische Position prüft die Wahrheit christlicher Selbstbezeichnung am jesuanisch-christologischen Maßstab des Evangeliums. Diese Prüfung ist keine unverbindliche Möglichkeit. Christen und Kirchen sind verpflichtet, Menschen, Lehren, Aussagen, Handlungen und deren Folgen am Evangelium zu beurteilen.
Dieses Urteil darf nicht zur Verurteilung des Menschen werden. Die Verurteilung des Menschen mit ihren existenziellen Folgen bleibt Christus vorbehalten.
Die Prüfung gilt dem Umgang eines Menschen, der sich Christ nennt, mit jedem anderen Menschen als gleichwertigem Gegenüber im Schöpfungsraum: in seinem Denken, seinem Reden und seinem Handeln.
Sie gilt ebenso seinem Gottesbild und seinem Verständnis von Gottes Rede.
Textverständnis und Schriftauslegung bleiben an den sprachlichen, geschichtlichen und theologischen Kontext gebunden.
Taufe, Kirchenzugehörigkeit, religiöse Praxis und kirchliche Autorität ersetzen die Prüfung christlicher Selbstbezeichnung nicht.
Ob das Bekenntnis, Christ zu sein, wahrhaftig ist, entscheidet sich daran, wie das, worauf es sich beruft, gelebt wird.
Verantwortung vor Gott und am Menschen
Evangelisch-reformatorische Theologie gewinnt ihren Sinn darin, dass sie dem Menschen aus seiner Beziehung zu Gott heraus Orientierung für sein wirkliches Leben gibt. Die jesuanische Lehre und ein Gottesbild, das die unantastbare Gottebenbildlichkeit jedes Menschen voraussetzt, begründen eine christliche Ethik, in der der Glaube im Denken, Reden und Handeln sichtbar wird.
Die Bindung an das Wort Gottes führt nicht in einen abgeschlossenen religiösen Bereich. Das Reich Gottes ist öffentlicher Raum. Es gibt keinen Lebensbereich, der nicht unter dem Anspruch Jesu Christi steht. Das eine Wort Gottes, Jesus Christus, beansprucht den Menschen im privaten, öffentlichen, gesellschaftlichen und politischen Leben.
Der Glaube eröffnet Freiheit. Diese Freiheit löst den Menschen aus religiöser Bevormundung, ideologischer Unterordnung und dem Anspruch anderer, über sein Gewissen zu verfügen. Sie gibt ihm Raum und verpflichtet ihn, selbst zu hören, zu prüfen und zu urteilen. Mit dieser Freiheit übernimmt er die Verantwortung, die Gott ihm für sein eigenes Handeln, für andere Menschen und für die gemeinsame Welt überträgt.
Verantwortung vor Gott bleibt mit Verantwortung am Menschen verbunden. Wer Gott liebt, begegnet dem Nächsten als gleichwertigem Gegenüber. Wer sich auf Christus beruft, muss sich daran messen lassen, was sein Denken, Reden und Handeln für konkrete Menschen bewirkt. Die Bindung theologischer Lehre an Christus bewährt sich im Hier und Jetzt daran, wie sie die Beziehung des Menschen zu Gott und zum Mitmenschen bestimmt und welche Folgen sie für Leben, Würde, Freiheit und Frieden konkreter Menschen hat.
Kirche kann Orientierung, Gemeinschaft und Rückhalt geben. Sie kann das Wort auslegen, Widerspruch benennen und praktische Hilfe leisten. Die Verantwortung des Einzelnen kann sie ihm jedoch nicht abnehmen. Jeder Mensch steht mit seinem Namen, seiner Geschichte und seinen Möglichkeiten selbst vor Gott.
Evangelisch Christsein bezeichnet deshalb keine religiöse Sonderexistenz. Es beschreibt ein Leben unter Christus in Familie, Beruf, Kirche, Gesellschaft und Staat. Christsein entscheidet sich daran, wie die von Gott delegierte Verantwortung für Menschen und Welt im Alltag gelebt wird.
Orientierung, Rückhalt und öffentliche Stimme
Kirche entsteht dort, wo Menschen gemeinsam auf das Wort Gottes hören, es auslegen und nach seiner Bedeutung für ihr Leben fragen. Sie bewahrt Texte, Erfahrungen und Bekenntnisse, ermöglicht theologischen Austausch und gibt der gemeinsamen Suche nach Orientierung eine öffentliche Gestalt.
Dabei steht die Kirche selbst unter dem Wort. Ihre Verkündigung, Lehre, Ordnungen und religiösen Vollzüge bleiben an Christus, an der jesuanischen Lehre und an ihren Folgen für den konkreten Menschen zu prüfen. Amt, Tradition, Mehrheit oder Bekenntnis können diese Prüfung weder ersetzen noch beenden. → 37: Kirche unter dem Wort
Kirche hat die Aufgabe, Menschen den Rücken zu stärken. Wer christliche Maßstäbe im persönlichen, beruflichen, gesellschaftlichen oder politischen Leben vertritt, kann auf Widerspruch, Ausgrenzung und Anpassungsdruck treffen. Kirchliche Gemeinschaft gibt Rückhalt, Sprache und Mut, damit der Einzelne seine Verantwortung vor Gott auch dort wahrnehmen kann, wo ihm daraus Nachteile entstehen.
Dazu muss Kirche öffentlich und vernehmbar sprechen. Christliche Ethik ist kein Wissen für einen kirchlichen Binnenraum. Sie gehört in die öffentliche Auseinandersetzung über das Zusammenleben von Menschen. Kirche bezieht dort Position, wo christliche Lehre offen angegriffen oder durch Irrlehren, menschenverachtende Meinungen, gezielte Entwürdigung oder Hass gegen Menschen verdrängt wird. Sie benennt den Widerspruch zwischen christlichem Bekenntnis und einem Denken, Reden und Handeln, das Menschen ihren Rang und ihre Gleichwertigkeit bestreitet. → 38: Die öffentliche Stimme der Kirche
Kirche beschränkt sich nicht auf mahnendes Reden. Sie übernimmt selbst Verantwortung für das Wohl konkreter Menschen: Sie versorgt Bedürftige mit Lebensmitteln, Kleidung und einer Unterkunft; sie trägt Verantwortung in Kindertagesstätten, Schulen und Beratungsstellen; in Krankenhäusern, Hospizen und der Seelsorge steht sie Kranken, Sterbenden und Trauernden bei. Obdachlosenhilfe, Straffälligenhilfe und Gefängnisseelsorge gelten Menschen, die gesellschaftlich leicht aus dem Blick geraten. Mit Entwicklungszusammenarbeit und Katastrophenhilfe wirkt Kirche über den eigenen unmittelbaren Lebensraum hinaus. → 39: Kirchlicher Dienst am konkreten Menschen
Sie nimmt Fremde auf, die sich in existenzieller Not befinden. Sie unterstützt die Rettung von Menschen aus Seenot, begleitet Geflüchtete unabhängig von ihrer Religion und hilft ihnen, Schutz, Beratung und gesellschaftliche Teilhabe zu erhalten. In begründeten Einzelfällen gewähren Kirchengemeinden Kirchenasyl: Sie geben einem bestimmten Menschen oder einer Familie vorübergehend Unterkunft und Schutz vor einer drohenden Abschiebung, damit ein möglicher Härtefall im Verfahren erneut geprüft werden kann. Im Jahr 2024 befanden sich nach Angaben der Bundesregierung 2.966 Menschen in Deutschland im Kirchenasyl. Kirchenasyl begründet weder einen allgemeinen Anspruch auf Einwanderung noch entzieht es die rechtliche Entscheidung der staatlichen Zuständigkeit. → 40: Seenotrettung und Kirchenasyl
Auch in der öffentlichen Auseinandersetzung tritt Kirche dafür ein, dass Fremde nicht als anonyme Masse wahrgenommen werden. Begriffe wie „Migranten“, „Asylbewerber“ oder „Ausländer“ beschreiben rechtliche oder gesellschaftliche Gruppen, sagen aber noch nicht, wer der einzelne Mensch ist. Kirchliche Verantwortung richtet den Blick auf Herkunft und Geschichte des einzelnen Fremden, seine gegenwärtige Not, seine verbrieften Rechte und die Folgen politischer Entscheidungen für sein Leben.
Viele dieser Aufgaben gehören originär zur staatlichen und gesellschaftlichen Verantwortung. Kirche nimmt sie aus ihrem eigenen Auftrag heraus wahr und trägt damit unmittelbar zum Wohl einzelner Menschen und zum Gemeinwohl bei.
Die öffentliche Stimme und das praktische Handeln der Kirche geben auch der Gesellschaft Halt. Christliche Ethik kann wie ein Exoskelett wirken: Sie stützt das Zusammenleben dort, wo tragende gesellschaftliche, politische oder institutionelle Elemente versagen, geschwächt werden oder einzelne Menschen nicht erreichen. Kirche hält christliche Maßstäbe sichtbar, schützt den Blick auf den konkreten Menschen und stärkt diejenigen, die Verantwortung übernehmen.
Kirche dient dem Menschen, indem sie ihn zum eigenen Hören, Prüfen und verantwortlichen Handeln befähigt. Sie verfügt nicht über Gottes Gegenwart, Gnade, Glauben oder Heil und übernimmt nicht die Verantwortung des Einzelnen vor Gott. Die Orientierung am Wort führt den Menschen aus der kirchlichen Gemeinschaft in sein eigenes Leben und an die Seite anderer Menschen. Dort nimmt er die Verantwortung wahr, die Gott ihm überträgt.
Name, Würde und gegenwärtiges Wohl
Im Schöpfungsraum steht jeder einzelne Mensch als Ebenbild Gottes: ein bestimmter Mann, eine bestimmte Frau, ein bestimmtes Kind. Menschen haben Namen, eine eigene Geschichte und konkrete Beziehungen. Jeder von ihnen besitzt vor Gott denselben Rang und dieselbe Würde. Menschliche Einordnungen können diese Stellung weder verleihen noch verändern. → 41: Der einzelne Mensch als imago Dei
Gen 1,27 bezeichnet „den Menschen“ als Kategorie, die alle Menschen umfasst. Gott schafft den Menschen zugleich männlich und weiblich nach seinem Bild. Da der eine Gott selbst das Urbild des Menschen ist, gehören männliche und weibliche Eigenschaften gemeinsam zum Gottesbild. Sie werden nicht auf zwei geschlossene Menschentypen verteilt, sondern gewinnen in jedem einzelnen Menschen eine konkrete und unterschiedlich gewichtete Gestalt.
Gen 5,1–3 beschreibt die Fortpflanzung als den Weg, auf dem Bildnis und Ähnlichkeit über die Generationen weitergegeben werden: Die imago Dei wird vererbt. Jeder einzelne Mensch trägt das Gottesbild vollständig. Körperliche Merkmale, Geschlechtlichkeit, Gesundheit oder Behinderung sowie Herkunft, Hautfarbe, Leistungsfähigkeit oder gesellschaftliche Stellung begründen weder verschiedene Grade der Gottebenbildlichkeit noch eine Rangordnung zwischen Menschen.
Diese schöpfungstheologische Grundordnung geht allen späteren religiösen, gesellschaftlichen und politischen Einteilungen voraus. Menschen können andere nach selbst gebildeten Kategorien einteilen, bewerten, benachteiligen oder ausschließen. Sie können ihnen Rechte verweigern, ihre Würde verletzen, ihre Freiheit beschneiden oder ihre Existenz als weniger wertvoll bezeichnen. Sie können dadurch aber weder ihre Gottebenbildlichkeit vermindern noch ihren Rang vor Gott verändern.
Auch paulinische und nachpaulinische Anweisungen, die Frauen Männern unterordnen oder ihre Rechte beschränken, stehen unter dieser Grundordnung. Dasselbe gilt für kirchliche Lehren, staatliches Recht, politische Programme und gesellschaftliche Mehrheiten, die Menschen aufgrund ihrer Geschlechtlichkeit, Herkunft, körperlichen Verfassung oder zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit ungleich behandeln.
Im gesellschaftlichen Alltag tritt der Einzelne häufig hinter Sammelbegriffen zurück: Migranten, Arbeitslose, Bürgergeldempfänger oder Geflüchtete. Solche Begriffe können gemeinsame Lebenslagen beschreiben. Sie sagen jedoch nicht, wer der einzelne Mensch ist. Wo die Kategorie den Blick bestimmt, verschwinden sein Name, seine Geschichte, seine Fähigkeiten und seine Bedürfnisse hinter einer zugeschriebenen Gruppenzugehörigkeit.
Die evangelisch-reformatorische Orientierung fragt nach dem Nutzen des Redens von Gott, der Gebote und des Glaubens für diesen einzelnen Menschen. Sie richtet sich darauf, sein Leben zu schützen, sein Wohl zu mehren und Frieden mit ihm wie zwischen Menschen zu ermöglichen. Theologische Lehre bewährt sich daran, was sie im wirklichen Leben konkreter Menschen bewirkt.
Dieser Nutzen ist im Hier und Jetzt verankert. Jesus spricht vom Reich Gottes „in euch“. Die Aussage erschließt dem Menschen eine Wirklichkeit, in der er bereits lebt. → 42: Das Reich Gottes „in euch“
Die wörtliche Übersetzung „in euch“ und die verbreitete Deutung „unter euch“ verorten das Reich Gottes im Hier und Jetzt. Seine Gegenwart beginnt jedoch nicht erst mit der Aussage Jesu. Gott ist von Anbeginn Herr des Schöpfungsraums; daher besteht sein Reich seit Anbeginn der Schöpfung. „Unter euch“ beschreibt seine Gegenwart im gemeinsamen Lebensraum der Menschen, „in euch“ seine Gegenwart in jedem einzelnen Menschen. Der Glaube begründet weder das Reich Gottes noch die Teilhabe des Menschen an ihm. Er erschließt diese bereits bestehende Wirklichkeit und nimmt den Menschen in die Verantwortung, sein Leben danach auszurichten.
Mt 25,31–46 macht die Aussage „in euch“ am konkreten Menschen verständlich. Christus begegnet in jedem Menschen. Der leidende und geschädigte Mensch ist das Fallbeispiel, an dem Jesus diese Gegenwart sichtbar und überprüfbar macht. Wer einen Menschen würdigt oder verletzt, handelt damit an Christus. Gott ist im Du ebenso gegenwärtig wie im Ich.
Die Gegenwart des Reiches Gottes schließt Gottes Gerichtsbarkeit im Hier und Jetzt ein. Vermeidbares Leid darf deshalb nicht mit dem Hinweis auf eine spätere göttliche Gerechtigkeit geduldet oder als Prüfung auf dem Weg zum Heil erklärt werden. Wo Menschen helfen, schützen oder Unrecht begrenzen können, stehen sie jetzt in der von Gott delegierten Verantwortung. Daraus folgt die Pflicht zu einer Auslegung, die ihre Konsequenzen für gesellschaftliches und politisches Denken, Reden und Handeln benennt und wirksam werden lässt.
Das Urteil Gottes über eine Tat entsteht nicht erst im Eschaton. Die Tat steht bereits im Augenblick ihres Vollzugs unter Gottes Urteil. Im Eschaton wird dieses Urteil den Verurteilten öffentlich verkündet. Die Hoffnung auf die Gerechtigkeit Gottes in einer fernen, unbestimmbaren Zukunft darf weder Leidende vertrösten noch Handelnde von ihrer Verantwortung in der Gegenwart entlasten.
Diese Erkenntnis führt den Einzelnen in die Verantwortung, die Gott ihm für Menschen und Welt überträgt. Sie fordert ihn auf, die eigenen Möglichkeiten in Freiheit zu beherrschen und sein Denken, Reden und Handeln an der Liebe zum Nächsten auszurichten. → 43: Delegierte Verantwortung und Selbstbeherrschung
Was dem Einzelnen Orientierung für sein Leben vor Gott gibt, gewinnt für das gemeinschaftliche Leben tragende Kraft.
Unter Christus in Staat und Gesellschaft
Die wortgebundene theologische Orientierung der evangelisch-reformatorischen Position richtet den ganzen Menschen auf sein Leben vor Gott aus. Aus der Bindung an Christus gewinnt er die Maßstäbe für sein Denken, Reden und Handeln. Kirchliche Lehre und Verkündigung stehen selbst unter diesen Maßstäben und bleiben an ihnen zu prüfen.
Für den einzelnen Menschen besitzt diese Orientierung existenziellen Wert. Sie erschließt ihm seine Stellung im Schöpfungsraum und nimmt ihn in die Verantwortung, die Gott ihm überträgt. Weil jeder Mensch sein Leben mit anderen teilt, wirkt seine Haltung in das gemeinschaftliche Leben hinein.
Aus persönlicher Verantwortung erwächst gesellschaftliche und politische Verantwortung.
Jeder Christ lebt als Bürger oder Einwohner in einem politischen Gemeinwesen. Er arbeitet, wirtschaftet und beteiligt sich am gesellschaftlichen Leben. Er nimmt Nachrichten auf, beurteilt politische Entwicklungen und wirkt an öffentlicher Meinungsbildung mit. Sein Christsein besitzt dabei keine vom gesellschaftlichen Verhalten abgetrennte Sonderexistenz.
Der politische Mensch tritt nicht neben den christlichen Menschen. Es ist derselbe Mensch, der im Gottesdienst betet, am Arbeitsplatz entscheidet, öffentlich redet und seine Stimme abgibt. Seine Verantwortung vor Gott gilt in allen diesen Lebensbereichen.
Politisches Handeln beginnt lange vor einem Parteieintritt, einem Mandat oder einem Regierungsamt. Es beginnt mit der Wahrnehmung gesellschaftlicher Vorgänge und mit den Maßstäben, nach denen Menschen, Interessen und Konflikte beurteilt werden.
Was im privaten Gespräch, am Stammtisch, in Vereinen oder in sozialen Medien geäußert wird, bleibt nicht privat. Sprache verbreitet Menschenbilder, bestätigt Vorurteile, schafft Zustimmung und bereitet politisches Handeln vor. Das Reden macht ein vorausliegendes Denken sozial wirksam. Politische Verantwortung umfasst deshalb Wahrnehmen, Denken, Reden und Handeln.
Die jesuanische Lehre bestimmt auch diese alltäglichen Vorgänge. Ihre politische Radikalität zeigt sich in der Würdigung jedes konkreten Menschen als Ebenbild Gottes. Sie fragt danach, wie der Geringste wahrgenommen, wie über den Fremden gesprochen, wie mit dem Abhängigen umgegangen und wie Macht gegenüber dem Schwächeren gebraucht wird. → 44: Der konkrete Mensch als Maßstab
Der Christ ist dem Gemeinwesen verpflichtet, in dem er lebt. Er trägt Verantwortung für Recht, Frieden und das Zusammenleben. Er achtet die staatliche Ordnung, beteiligt sich an politischen Entscheidungen und übernimmt die Folgen seines Handelns. Diese staatsbürgerliche Verantwortung gehört zu seinem Leben vor Gott.
Die Bindung an den Staat und die Bindung an Christus stehen in einer klaren Rangordnung. Keine Staatsform, kein Regime, keine Partei und kein politisches Programm steht über Christus. Der Christ steht unter Christus und damit ideologisch oberhalb jeder politischen Ideologie. Der Anspruch Christi gilt dem ganzen Menschen und begrenzt jeden weltlichen Anspruch.
Die Barmer Theologische Erklärung von 1934 formuliert diese Ordnung angesichts einer staatlichen Herrschaft, die den ganzen Menschen für sich beanspruchte. Jesus Christus ist das eine Wort Gottes, dem der Christ im Leben und im Sterben zu vertrauen und zu gehorchen hat. Sein Anspruch gilt allen Bereichen des Lebens. Der Staat besitzt einen eigenen Auftrag für Recht und Frieden, erhält aber keine Verfügung über das Gewissen des Menschen. → 45: Der Anspruch Christi und der begrenzte Auftrag des Staates
Der Christ lebt innerhalb staatlicher und gesellschaftlicher Ordnungen unter Christus. Daraus erwachsen ihm Freiheit und Verpflichtung zur Prüfung.
Er ist frei, eine politische Ordnung, eine Partei, eine gesellschaftliche Mehrheit oder Meinungen an einem übergeordneten Maßstab zu messen. Herkunft, Tradition, wirtschaftlicher Nutzen oder öffentliche Zustimmung begründen keine letzte Verbindlichkeit. Auch eine Politik, die christliche Begriffe, Symbole, Traditionen oder Zugehörigkeiten für sich beansprucht, bleibt an Christus zu prüfen.
Aus derselben Bindung erwächst die Verpflichtung zum Widerspruch. Weder Staat noch Partei besitzen Anspruch auf kritiklose Zustimmung oder Unterwerfung. Sie können Loyalität verlangen und ihre Entscheidungen mit staatlicher oder gesellschaftlicher Macht durchsetzen. Für den Christen gilt Gottes Wille höher, wo diese Ansprüche mit dem Anspruch Christi in Konflikt geraten. → 46: Der Vorrang des Gehorsams gegenüber Gott
Wo staatliche Ordnung Recht, Frieden und den Schutz des Menschen fördert, kann der Christ sie aus Überzeugung unterstützen. Wo Gesetze, politische Programme, öffentliche Sprache oder gesellschaftlich herrschende Meinungen Menschen abwerten, entrechten oder ihre Gleichwertigkeit bestreiten, fordert seine Bindung an Christus Erinnerung, Kritik, Widerspruch und gegebenenfalls Widerstand.
Die Kriterien dieser Prüfung ergeben sich aus der jesuanischen Lehre: die Gleichwertigkeit jedes Menschen vor Gott, der Rang der Geringsten, die Verbindung von Gottes- und Nächstenliebe sowie die Verantwortung für Denken, Reden und Handeln.
Die politische Verantwortung des Christen reicht von der alltäglichen Meinungsbildung über gesellschaftliches Engagement und Parteipolitik bis zur parlamentarischen und staatlichen Verantwortung. Mit wachsender Reichweite und Macht wächst die Verantwortung für die Folgen des eigenen Handelns.
Im persönlichen Gespräch trägt der Christ Verantwortung für die Sprache, mit der politische Wirklichkeit beschrieben wird. Als Wähler trägt er Verantwortung für Ziele und absehbare Folgen der Politik, der er seine Stimme gibt. In Partei, Parlament und Regierung trägt er Verantwortung für Programme, Gesetze und Entscheidungen, die unmittelbar in das Leben anderer Menschen eingreifen.
Parteizugehörigkeit, Fraktionsdisziplin und Mehrheitsbeschlüsse nehmen ihm das eigene Urteil nicht ab. Sein Gewissen bleibt an Christus gebunden und damit auch gegenüber der eigenen politischen Gemeinschaft prüffähig.
Dasselbe gilt für gesellschaftliche Meinungen. Ihre Verbreitung macht sie weder wahr noch gerecht. Der Christ prüft die Überzeugungen seiner Familie, seiner Kirche und seiner politischen Gemeinschaft. Die Bindung an Christus befähigt ihn, Zugehörigkeit von Wahrheit und Zustimmung von Verantwortung zu unterscheiden.
Politische Entscheidungen verlangen häufig die Abwägung verschiedener berechtigter Interessen. Die christliche Orientierung liefert dafür nicht in jedem Fall eine fertige Einzelentscheidung. Sie bestimmt jedoch, wer in der Abwägung wahrgenommen werden muss und welche Grenze kein Interesse überschreiten darf. Der konkrete Mensch bleibt als Ebenbild Gottes Gegenüber und Maßstab verantwortlichen Handelns.
Auf diese Weise gewinnt die wortgebundene evangelisch-reformatorische Orientierung gesellschaftliche Tragkraft. Sie befähigt Menschen, staatliche Ordnungen verantwortlich mitzutragen, politische Ansprüche zu prüfen und dem Widerspruch zwischen christlichem Bekenntnis und tatsächlichem Handeln entgegenzutreten.
Das Evangelium begleitet den Menschen durch die Kirchentür in den Alltag, in die Gesellschaft und in die Politik. Dort gewinnt die wortgebundene theologische Orientierung für das individuelle Leben existenzielle Bedeutung und für das gemeinschaftliche Leben tragende Kraft.
Christsein entscheidet sich daran, wie die von Gott delegierte Verantwortung für Menschen und Welt im Alltag gelebt wird.
Vom Nutzen für den Einzelnen und für die Gemeinschaft
Evangelisch-reformatorische Orientierung versteht Christsein als ein Leben aus Glauben. Sie schafft dem Christen die Freiheit, in allen Lebensbereichen dem einen Wort Gottes, Jesus Christus, zu folgen.
Diese Freiheit macht ihn urteilsfähig. Er hört selbst, prüft selbst und entscheidet selbst. Religiöse Autorität, politische Bindung, gesellschaftliche Mehrheit und persönliche Zugehörigkeit bleiben seinem an Christus gebundenen Gewissen nachgeordnet.
Der konkrete Mensch wird zum Prüfstein. Jeder Mensch ist Ebenbild Gottes und besitzt denselben Rang. Seine Würde ist unantastbar. Ihm gebührt der Respekt, der Gott selbst zukommt. Christliche Lehre, öffentliches Reden und persönliches Handeln bewähren sich daran, welche Folgen sie für Leben, Würde, Freiheit und Frieden dieses Menschen haben.
Aus Freiheit erwächst Verantwortung. Gegenüber jedem Menschen richtet der Christ sein Denken, Reden und Handeln an den jesuanischen Lehren und an christlicher Ethik aus. Er übernimmt die Verantwortung, die Gott ihm überträgt, und bestätigt das Vertrauen Gottes in ihn, wo immer ihm verantwortliches Handeln möglich ist.
Kirche stellt ihm dafür Wortauslegung, Wissen, Gemeinschaft und Rückhalt zur Verfügung. Sie begleitet den Christen auf dem Weg durch sein eigenes Leben. Sie stärkt ihn darin, auch in schwierigen Situationen, unter Druck und bei Anfeindungen in privaten, öffentlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebensbereichen selbst zu urteilen, verantwortlich zu handeln und im Glauben standhaft zu bleiben.
In Staat und Gesellschaft unterstützt der Christ, was Recht, Frieden und den Schutz des Menschen fördert. Er widerspricht, wo Menschen schuldlos zu Opfern von Gesetzen und Verordnungen, parteipolitischen Programmen und Meinungen, gesellschaftlichen Werten und Normen, Propaganda oder populistischen Anfeindungen gemacht werden. Seine Bindung an Christus verbindet Loyalität mit Urteilskraft und gesellschaftliche Teilhabe mit der Freiheit zum Widerspruch.
Dies ist der wirklich existentielle Nutzen evangelisch-reformatorischer Orientierung:
Sie stärkt den Christen in seinem eigenen Leben, sie schützt den Mitmenschen vor religiöser, gesellschaftlicher und politischer Vereinnahmung und sie gibt dem gemeinsamen Leben tragende Kraft.
Dafür lohnt es sich, Christ zu sein.
Dafür braucht es die Kraft Gottes, die uns zugesagt ist.
Dafür stehen das Evangelium und das eine wahre Wort Gottes: Christus.
Also los!
Orientierung unter dem Maßstab der Wortbindung
Die Positionspapiere bündeln die theologischen Maßstäbe, von denen aus Stilkunst arbeitet. Die Positionen schaffen Transparenz. Sie legen den Standort offen, von dem aus argumentiert wird, und machen deutlich, wie von diesem Standort her das Evangelium an das Wort gebunden verstanden wird und welche Konsequenzen das für den Glauben, die religiöse Praxis und die Lebenswirklichkeit des Christen hat.
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Illustration: Evangelisch-reformatorisch
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Autor: Reiner Makohl
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