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Muss man nicht lesen, kann man aber!

Neue Gesetze im Kampf gegen Kinderpornografie

14. April 2011

D as Thema hatten wir schon. Wie wichtig es ist, sieht man leider nicht in den Tageszeitungen. Dort findet sich oft nur eine kurze Meldung über aktuelle Ereignisse. Beispielweise diese:
Gestern hat die Bundesregierung ein Gesetz auf den Weg gebracht, wonach Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zu löschen sind, anstatt sie zu sperren.

Ich weiß noch nicht, was ich davon halten soll. Einerseits wird dadurch ein sehr wichtiges Ziel erreicht, für das auch wir kämpfen: Das Internet darf kein Marktplatz für Kinderpornografie sein!
Es wird von nun an sozusagen per Gesetz gereinigt. Voraussetzung ist, dass auch Staaten mitspielen und dieses Gesetz akzeptieren, in denen bevorzugt Server für Kinderpornografie genutzt werden, weil dort Gesetzeslagen und Strafverfolgung völlig andere Voraussetzungen schaffen. In Deutschland war und ist das kaum der Fall. In sofern greift das Gesetz in der Praxis leider nicht weit, solange es auf Deutschland beschränkt bleibt.

Inwiefern das Löschen die Beweissicherung und die Strafverfolgung erschwert, müssen die Strafverfolgungsbehörden beurteilen. Und genau an dieser Stelle habe ich bedenken. Denn andererseits hilft das Löschen den missbrauchten Kindern nur wenig und potentiellen Opfern gar nicht! Vor allem dann nicht, wenn dadurch der Kindesmissbrauch praktisch unsichtbar und schwer verfolgbar würde.

Es ist bekannt, dass die kriminelle Energie und der Erfindungsreichtum der Täter hoch ist. Es gelang ihnen immer wieder, technische Sperren und nationale Gesetze zu umgehen – ein Grund, wie es heißt, für die jetzige Entscheidung, solche Seiten zu löschen bzw. Drittstaaten mit Nachdruck um die Löschung zu bitten. Die Täter werden mit großer Wahrscheinlichkeit Wege finden, auch diese Hürde zu meistern.

Sinnvoll wäre es, softwarebasierte Verfahren und Datenhaltungssysteme zu implementieren, die die Netzwerke aller Täter, der Produzenten und der Nutzer, aufschlüsseln, die Täter identifizierbar machen und den Informationsaustausch zwischen nationalen Behörden erleichtern und beschleunigen. Nur dann, wenn die Täter keinen Vorsprung mehr gewährt bekommen, weder technisch noch zeitlich, und dingfest gemacht werden können, werden Kinder geschützt! Dazu müssten Gesetze geändert werden, die es Gremien professioneller Fachkräfte aus Wissenschaft, Polizeibehörden und Software-Industrie erlauben, kinderpornografisches Material zu sammeln, zu analysieren und im Netz zu verfolgen. Dann können Verfahren entwickelt werden, die Datenströme im Netz interpretieren und beispielsweise eine Topografie der Nutzung und Verteilung darstellen. Die aber vor allem zu den Tätern und damit zu den Opfern führen.

Ein schwieriges Thema. Vor allem eines, dass nicht der Politik allein überlassen bleiben kann. Wir werden wohl noch öfters darauf zurückkommen.

Sabrina

Kategorien: Politik | Kampf gegen Kinderpornografie

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