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Muss man nicht lesen, kann man aber!

Kampf gegen Kostenfallen im Internet

1. Oktober 2011

M it der am 24. August 2011 vom Bundeskabinett verabschiedeten Einführung der »Button-Lösung« hat die Bundesregierung den Schutz der Verbraucher vor Internet-Kostenfallen erhöht.

Worum geht es dabei? Die Pressemitteilung Nr. 162 des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) klärt auf: Verbraucher werden durch trickreich gestaltete Internetseiten in vermeintlich kostenlose, aber schließlich doch kostenpflichtige Verträge gelockt und anschließend mit krimineller Energie zur Zahlung gedrängt.

Mit der »Button-Lösung« soll nun der Internet-Abzocke einen Riegel vorgeschoben werden. Unseriösen Anbietern soll leichter das Handwerk gelegt werden können.

Unternehmer sollen künftig verpflichtet werden, Verbraucher bei Einkäufen im Internet unmittelbar vor Abgabe der Bestellung auf die Kosten und weitere wesentliche Vertragsinformationen hinzuweisen. Wenn der Bestellvorgang durch die Aktivierung einer Schaltfläche erfolgt, ist diese Schaltfläche gut lesbar ausschließlich mit den Worten »Zahlungspflichtig bestellen« oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung zu kennzeichnen. Erst nach Bestätigung der Zahlungspflicht ist der Verbraucher an den Vertrag gebunden.

ᐉ Hier finden Sie die gesamte Pressemitteilung

Wir meinen: Diese Maßnahme geht durchaus in die richtige Richtung, aber sie greift zu kurz! Die gesetzliche Vorgabe für Internet-Bestellungen hätte umfassender sein und sich an den Verfahren etablierter, seriös arbeitender E-Shops orientieren können. Solche E-Shops bieten in der Regel eine mehrstufige, völlig transparente Abwicklung im Bestellvorgang, der an jeder Stelle unterbrochen werden kann. Sie bieten den Bestellschein und den Kaufvertrag per E-Mail in verständlicher Form mit allen erforderlichen, klar ausgewiesenen Vertragsbestandteilen wie Bestellpositionen, Bestellwerte, Zusatzkosten, Gesamtkosten, Fristen und Rücktrittsrechte.

Wir glauben, es wäre recht leicht, einen »Minimal-Standard« im Verfahren für Internet-Bestellungen festzulegen, ohne Händler und Lieferanten zu überfordern. Im Gegenteil: Seriöse Anbieter übertreffen schon heute durch kundenfreundliche Verfahren gesetzliche Vorgaben oft freiwillig. Die »Button-Lösung« ist zu wenig, um unseriöse Anbieter vom Markt zu drängen. Solche Anbieter schädigen nicht nur arglose Anwender, sondern untergraben auch das Vertrauen in Internet-Geschäfte allgemein und gegenüber seriösen Anbietern.

Zudem glauben wir, dass für Abonnements – die größte Abzockfalle überhaupt! – besondere Regeln gelten sollten: Die Bestellung eines Abonnements sollte zwar über eine Internet-Seite eingeleitet werden dürfen, aber nur in schriftlicher Form abschließend beauftragt werden können. Hier geht der Verbraucher ggf. langfristige Verpflichtungen ein, deren Auswirkungen er im Zeitraum, die er für einen Klick auf einen Button benötigt, meist gar nicht erfassen oder abschätzen kann. Wir meinen, ein Abonnement-Anbieter muss einen zustande gekommenen Vertrag mit einem rechtsgültigen Dokument belegen.

Leider genügen heute oft IP-Adressen, Verbindungsdaten oder Audio-Mitschnitte bei Telefongesprächen – und das, obwohl allgemein bekannt ist, dass diese »Unterlagen« nicht fehlerfrei sein müssen, Irrtümern unterliegen können, nicht fälschungssicher sind und gerade zum Zweck der vorsätzlichen Abzocke nahezu beliebig manipuliert werden können. Trotzdem genügen sie als »Beweise«? Merkwürdig. Der Verbraucher hat in aller Regel keine Chance, dagegen anzugehen, weil ihm Möglichkeiten fehlen, um einen Irrtum, eine Irreführung oder einen Betrug zu belegen.

Die Unterschrift hat auch heute noch im Geschäftsverkehr an vielen Stellen eine große Bedeutung. Warum verzichtet der Gesetzgeber immer noch darauf bei telefonisch getätigten Aufträgen oder bei Internet-Bestellungen? Die derzeitige Rechtslage macht es unseriösen Anbietern sehr leicht, Irreführung und Abzocke zu betreiben.

Für die Bestätigung per E-Mail böten sich beispielsweise elektronische Signaturen an. Sie müssen endlich flächendeckend eingeführt werden. Die Technik ist längst vorhanden. Der elektronische Personalausweis geht da wohl in die richtige Richtung. Er könnte diese längst überfällige Lösung bieten, um einerseits Transaktionen im Internet sicher zu gestalten und andererseits kundenfreundliche, transparente und rechtlich sauber dokumentierte Geschäftsvorgänge im Internet zu ermöglichen. Damit ließen sich nicht nur Käufe und Abonnements bestätigen, damit könnten auch Rücktrittserklärungen signiert werden, die es Inkasso-Unternehmen möglich machen, unberechtigte Forderungen ihrer Mandaten gegenüber Verbrauchern zu erkennen. »Einschreiben mit Rückschein« sind offensichtlich gegenüber betrügerisch arbeitenden Anbietern meist wirkungslos.

Immerhin, es gibt die »Button-Lösung«. Hoffentlich wird sie nur als ein kleiner Schritt verstanden auf dem Weg zu einem Internet, dem wir Verbraucher vertrauen können. Das geht, wie man sieht, ohne gesetzliche Hilfe aus den Bundesministerien und aus der EU leider nicht.

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Ihre Sicherheit im Internet - Ein Service des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Das BMELV hat übrigens eine kleine Klappkarte »Sicherheit im Internet« für Verbraucher entwickelt, die einige Tipps enthält: Die Karte wird als PDF-Datei bereitgestellt: Ausdrucken, zusammenkleben, falten und ab ins Portmonee damit.

ᐉ Die Karte gibt es hier.

Sabrina

Kategorien: Internet |

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