Der Buß- und Bettag in den Jahren 1543 bis 1550
Verweise führen zu den Kalenderblättern des jeweiligen Datums:
Alle Daten bis Donnerstag, dem 4. Oktober 1582 basieren auf dem Julianischen Kalender.
Für Daten ab Freitag, dem 15. Oktober 1582 gilt der heute übliche gregorianische Kalender.
Für Daten bis zum 4. Oktober 1582 gilt als Grundlage der Julianische Kalender.
Abbildung: Bedenke, dass Du sterblich bist.
Foto: © Sabrina | Reiner | www.stilkunst.de | Lizenz CC BY-SA
Nach einer bewegten Geschichte in der Tradition der Buß- und Bettage wurde Anfang des 20. Jahrhunderts als Buß- und Bettag der Mittwoch vor dem letzten Sonntag des Kirchenjahres festgelegt.
Buß- und Bettag ist somit immer der Mittwoch zwischen Volkstrauertag und Ewigkeitssonntag (Totensonntag).
1995 haben fast alle Länder der Bundesrepublik Deutschland diesen Feiertag als Kompensationsbeitrag der Arbeitnehmer für die gesetzliche Pflegeversicherung abgeschafft.
Nur noch in Sachsen ist der Buß- und Bettag gesetzlicher Feiertag.
Der Buß- und Bettag ist nach wie vor evangelischer Feiertag. Er ist eingesetzt zur Weckung der Selbstbesinnung der Gemeinde vor Gott.
»Da unser Herr und Meister Jesus Christus spricht: 'Tut Buße' usw. (Matth. 4,17), hat er gewollt, dass das ganze Leben der Gläubigen Buße sein soll.«
Dr. Martin Luther, 95 Thesen
Martin Luther forderte so in seinen 95 Thesen die Menschen zur Buße auf. Zum Buß- und Bettag gehört die Erinnerung an dieses evangelische Grundverständnis.
In unserem Kalender zum evangelischen Kirchenjahr finden Sie einen weiteren Artikel zum Buß- und Bettag:
Der Artikel zeigt Spruch, Psalm und Liedauswahl für den Tag sowie die Bibeltexte für Lesungen und Predigten nach der Kirchenordnung.