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Luthers Wort |
Bedeutung |
höreſtu |
hörst du (Verb) 2. Person Singular Indikativ Aktiv von hören (Verb)
Präsens: höreſtu: hörst du -u: Die Flexion mit dem angehängten »u« ist eine eigentümliche Form, die sonst nur noch aus älteren Texten bekannt ist. Gebildet wurde sie aus der 2. Person, zusammengezogen mit dem Personalpronomen »du«, aus dem das »u« stammt. Diese Form impliziert eine gewisse Dringlichkeit und Direktheit der Ansprache, die unmittelbare Hinwendung zum Gegenüber. So kann es die unzweifelhafte Feststellung des Handelns, die dringliche Ansprache oder die unmittelbare Aufforderung zum Handeln bedeuten (Indikativ in der Aussage), die Erfüllung einfordern, mutmaßen bzw. unterstellen (Konjunktiv), oder zur Antwort und Erklärung auffordern (Verb in der Frage).
Heute ist stattdessen das Verb in seiner gebräuchlichen Flexion verbunden mit »du« zu verwenden. Die Direktheit oder eine Aufforderung kann bestenfalls durch eine Sinn tragende Beifügung umschrieben werden abhängig vom Kontext. Sie kann ggf. durch einen Imperativ herausgestellt werden. höreſtu: hörst du (ganz bestimmt, ohne Zweifel)!
Das verlangen der Elenden höreſtu HERR / Jr hertz iſt gewis / das dein Ohre drauff mercket.
Den Wunsch der Elenden hast du gehört, HERR! Ihr Herz ist sich sicher, dass dein Ohr es vernommen hat.
Hier wird im zweiten Satzteil mit »iſt gewis« die Absolutheit des »höreſtu« noch betont.
SK Version 25.09.2024 ● |
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