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Luthers Wort |
Bedeutung |
Schos
ſchos |
Schoß, der mhd: schoʒ Geldabgabe, Steuer
Schoß, früher Benennung für Steuern, insbesondere für Vermögenssteuern, bzw. für staatlich verordnete Abgaben (Tribute).
Anmerkung: Der Begriff ist bis zur revidierten Fassung von 1956/1964/1970 in den Lutherbibeln zu finden. Erst mit dieser Neufassung des Textes wird stattdessen »Steuer« benutzt.
Iſts recht / Das wir dem Keiſer den Schos geben oder nicht?
»Ist’s recht, dass wir dem Kaiser Steuern zahlen, oder nicht?«
Vnd fiengen an jn zu verklagen / vnd ſprachen / Dieſen finden wir / das er das Volck abwendet / vnd verbeut den Schos dem Keiſer zu geben / Vnd ſpricht / Er ſey Chriſtus ein König.
»und fingen an, ihn zu verklagen, und sprachen: Wir haben gefunden, dass dieser unser Volk aufhetzt und verbietet, dem Kaiser Steuern zu geben, und spricht, er sei Christus, ein König.«
Vnd erlas jtzt allen Jüden den Schos / den Zins vom ſaltz / die Cronſteur / den dritten Scheffel vom getreid / die helfft die mir vom Obs gebürt.
»Und nun gewähre ich euch Freiheiten: Ich erlasse allen Juden die Tribute, die Salzsteuer und die Beiträge zum Ehrenkranz und den dritten Teil vom Getreide und die Hälfte, die mir vom Obst zusteht.«
Weitere Vorkommen:
SK Version 22.12.2024 ● |
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