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T |
Luthers Wort |
Bedeutung |
tharſtu |
tatest du (Verb) 2. Person Singular Indikativ Aktiv von thun (Verb, veraltet) bzw. tun (Verb)
Präteritum: tharſtu: tatest du Die Flexion mit dem angehängten »u« ist eine eigentümliche Form, die sonst nur noch aus älteren Texten bekannt ist und heute nicht mehr genutzt wird. Gebildet wurde sie aus der 2. Person, zusammengezogen mit dem Personalpronomen »du«, aus dem das »u« stammt. Diese Form impliziert eine gewisse Dringlichkeit und Direktheit der Ansprache, die unmittelbare Hinwendung zum Gegenüber. So kann es die unzweifelhafte Feststellung des Handelns, die dringliche Ansprache oder die unmittelbare Aufforderung zum Handeln bedeuten (Indikativ in der Aussage), die Erfüllung einfordern, mutmaßen bzw. unterstellen (Konjunktiv), oder zur Antwort und Erklärung auffordern (Verb in der Frage).
Heute ist stattdessen das Verb in seiner gebräuchlichen Flexion verbunden mit »du« zu verwenden. Die Direktheit oder eine Aufforderung kann bestenfalls durch eine Sinn tragende Beifügung umschrieben werden abhängig vom Kontext. Sie kann ggf. durch einen Imperativ herausgestellt oder durch ein Ausrufezeichen kenntlich gemacht werden. tharſtu: tatest du (ganz bestimmt, ohne Zweifel)! Warum tharſtu? (antworte mir!) warum tatest du ... ?
Oder wie tharſtu ſagen zu deinem Bruder / Halt / Jch wil dir den Splitter aus deinem auge ziehen
Oder das: Hast du nicht zu deinem Bruder gesagt, »Halt! Ich will dir den Splitter aus deinem Auge ziehen!«?
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