Erster Tag im Jahr
des bürgerlichen Jahres
in allen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
Beschneidung des Herrn
(› 6 v.Chr.)
Neujahr in den Jahren 2023 bis 2030
Verweise führen zu den Kalenderblättern des jeweiligen Datums:
Der Neujahrstag ist im Jahr 2023 gesetzlicher Feiertag in allen 16 Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland (DE).
Zusammen mit der Silvesternacht ist der Neujahrsmorgen eine Nacht volkstümlichen Brauchtums mit vielen unterschiedlichen Traditionen, die z. T. bis weit in vormittelalterliche Zeit zurückreichen.
Abbildung: Neujahr | Nicht nur Glocken, auch Böller und Raketen läuten das neue Jahr ein.
Foto: © Sabrina | Reiner | www.stilkunst.de | Lizenz CC BY-SA
Das christliche Neujahrsfest zum 1. Januar ist relativ jung. Bis ins Mittelalter hinein waren in der Kirche sechs verschiedene Termine für den Jahresanfang bekannt und in Gebrauch: der 1. Januar, der 1. März, der 25. März, Ostern, der 1. September und Weihnachten (25. Dezember).
Erst spät setzte sich der 1. Januar als Jahresanfang im offiziellen Gebrauch nach und nach durch.
Der 1. Januar war der Jahresanfang des römischen Volkes und des julianischen Kalenders. Er blieb auch im Mittelalter im bürgerlichen Leben in Gebrauch (Stylus communis, »Stil des bürgerlichen Gebrauchs«), war aber wegen seines heidnischen Ursprungs in der Kirche nicht beliebt, obwohl kirchliche Anstrengungen seit dem 6. Jahrhundert vor allem in Gallien versuchten, den Tag Oktava Nativitatis ( »8. Tag nach der Geburt [Christi]«, 1. Januar) durch Einsetzung eines christlichen Festes, der Circumcisio domini (»Beschneidung des Herrn«) in den kirchlichen Kalender einzugliedern (Circumcionsstil).
In Rom sollte das Marienfest die heidnischen Feiern zum Jahreswechsel ablösen. Die volkstümlichen und abergläubischen Bräuche, Maskenumzüge und ausschweifenden Feiern wurden mit Predigten und Konzilsbeschlüssen bekämpft. Aber noch im 13. und 14. Jahrhundert wurde in Frankreich der 1. Januar als Narrenfest mit parodierten Messen begangen.
Der 1. März war wegen seiner Nachbarschaft zum Osterfest in der frühchristlichen Kirche in Gebrauch. Er kommt vor allem in kirchlichen Schriften des 5. Jahrhunderts und im fränkischen Reich bis zum 8. Jahrhundert vor. In Venedig wurde nach diesem Jahresanfang bis zum Jahre 1797 und im christlichen Russland bis zum Ende des 13. Jahrhunderts datiert.
Der 25. März (Annuntiationsstil, Marienjahr), der auf der Vorstellung beruht, dass der Zeitpunkt der Menschwerdung Christi nicht auf den Tag seiner Geburt, sondern auf den seiner Empfängnis falle, also neun Monate vorher anzusetzen sei.
Dieser Jahresanfang war vor allem in Italien üblich, wo er wohl auch entstanden ist. Von dort aus hat er sich unter dem Einfluss des Marienkultes verbreitet. In Deutschland ist er in der Kirchenprovinz Trier belegt (Stilus Trevirensis). In England war er vom 12. Jahrhundert bis 1752 der amtliche Jahresanfang.
Der 1. September war seit dem 7. Jahrhundert der Jahresanfang des byzantinischen Reiches (Stilus Byzantinus) und hatte sich unter dessen Einfluss auch regional in Süditalien, in Russland und in der Kirche des Balkan eingebürgert.
Der Osteranfang (Paschalstil, Anni resurrectionis) war der unpraktischste von allen, da er wegen des beweglichen Osterfestes unterschiedlich lange Jahre ergibt. Dieser Jahresanfang war vor allem in Frankreich bis in das späte Mittelalter hinein gebräuchlich (Stilus Gallicanus, Stilus Francicus). Auch in Deutschland (Kirchenprovinz Köln) ist er belegt.
Der Weihnachtsanfang (Nativitätsstil), der vor allem in Deutschland, in Skandinavien und bei den Angelsachsen gebräuchlichste Jahresanfang, ließ im kirchlichen Kalender die anni icarnationis (»Menschwerdung des Herrn«) logischer Weise mit dem Tag der Geburt Christi beginnen. Dieser Tag wurde bereits im 4. Jahrhundert in Rom am 25. Dezember gefeiert.
In Deutschland rechnete vor allem die kaiserliche Kanzlei bis in das 16. Jahrhundert das Jahr nach dem Weihnachtsanfang.
Bis ins 17. Jahrhundert kreiste der Kalenderstreit speziell um den 25. Dezember und den 1. Januar als Beginn des Jahres.
Auch Martin Luther (1483 - 1546) ließ das Jahr mit dem 25. Dezember (Weihnachtstag; Nativitätsstil) beginnen und wollte den 1. Januar nur als »Tag der Beschneidung und der Namensgebung des Herrn« gefeiert wissen.
Andere Reformatoren, so z. B. Philipp Melanchthon (1497 - 1560) und Johannes Brenz (1499 - 1570) machten den 1. Januar nach 1550 in einigen evangelischen Gebieten zum christlichen Neujahrsfest. Dabei geben Rückblick und Ausblick dem Tag in der Kirche den Charakter eines ernsten Dank- und Bittfestes. Darin eingeschlossen wurden die Feiern des »Altjahresabend« mit Gottesdiensten in der Nacht vom am 31. Dezember zum 1. Januar, die kirchlich zum 1. Januar gezählt wurde.
Doch erst 1691 konnte der Kalenderstreit schließlich durch Papst Innozenz XII. beigelegt werden, der auch für die römisch-katholische Kirche für alls Bistümer und Gebiete den Jahresbeginn auf den 1. Januar festsetzte. Der 25. Dezember hatte seine Bedeutung als Jahresanfang endgültig verloren. Mit der Verbreitung gedruckter Kalender wurde der 1. Januar schließlich allgemein anerkannt.
Neben dem offiziellen Kalender, der für Staat, Länder und Bürger Bedeutung hat, pflegten und pflegen die Kirchen einen liturgischen Kirchenkalender, der sich an den chronologischen Ereignissen in den Evangelien orientiert.
In ihm ist noch immer der Nativitätsstil verankert, der den Jahresanfang mit der Geburt Jesu verbindet. Doch sind dem Tag der Geburt Jesu vier Sonntage vorgeschaltet, die liturgisch das Warten auf das Kommen des Herrn zum Inhalt haben: die Adventssonntage.
Das Kirchenjahr beginnt somit am 1. Advent, der kein festes Kalenderdatum ist.
Die Zählung der Kirchenjahre folgt der Zählung der Jahre im bürgerlichen Kalender. Maßgabe ist das Jahr, in das der größere Teil des liturgischen Jahres fällt.
So beginnt beispielsweise das Kirchenjahr 2023 am 1. Advent 2022 und endet mit dem Samstag nach dem Ewigkeitssonntag (Totensonntag; katholisch: Christkönigsfest). Soll das Kirchenjahr eindeutig beschrieben werden, sind beide Jahreszahlen anzuführen wie »Kirchenjahr 2022/2023«.
Die Bedeutung und Handhabung eines christlichen Neujahrsfestes ist heute nicht eindeutig. Wie die römische Kirche in ihrer Liturgie weder das Ende des alten noch den Beginn des neuen Jahres berücksichtigt, so versuchen Agenden der evangelischen Kirchen aus einem volkstümlich geprägten christlichen Neujahrsfest wieder das »Fest der Beschneidung und Namensgebung des Herrn« im lutherischen Sinn zu machen.
Inzwischen hat sich aber volkstümliches Brauchtum mit besonderen Festen, Feiern, Ansprachen, Rückblicken und Glückwünschen so sehr manifestiert, dass Dank- und Bittgottesdienste am Altjahresabend und am Neujahrstag den Traditionen am stärksten entsprechen und Ausdruck einer christlichen Gestaltung des Jahreswechsels bleiben werden.
Der Abend des 31. Dezember 2022
Der Artikel zeigt Spruch, Psalm, Liedauswahl und Bibeltexte für Lesungen und Predigten nach der Kirchenordnung.
1. Januar 2023
Der Artikel zeigt Spruch, Psalm, Liedauswahl und Bibeltexte für Lesungen und Predigten nach der Kirchenordnung.
Gedenktag am 1. Januar 2023
Der Artikel zeigt Spruch, Psalm, Liedauswahl und Bibeltexte für Lesungen und Predigten nach der Kirchenordnung.
Im Kalenderstreit wurde der Jahresanfang unterschiedlich festgelegt. Die Tage »zwischen den Jahren« sind ein Überbleibsel jener Zeit.