in verschiedenen Ländern der Bundesrepublik Deutschland
Hermann V. von Wied
(† 15. August 1552 auf Burg Altwied)
Mariä Aufnahme in den Himmel
Mariä Himmelfahrt in den Jahren 2031 bis 2038
Verweise führen zu den Kalenderblättern des jeweiligen Datums:
Der Tag Mariä Himmelfahrt ist in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2031 gesetzlicher Feiertag in den Ländern:
Abbildung: Maria | Zahlreiche Bildnisse und Statuen visualisieren die Marienverehrung in der katholischen Kirche.
Foto: © Steve Heap | © Geschütztes Bildmaterial
Die Marienfeste haben ihren Ursprung im Orient des 5. Jahrhunderts n. Chr. Erst im 7. Jahrhundert gelangten sie in das christliche Abendland.
Ihre Entstehung ist im Wesentlichen zurückzuführen auf den sog. christologischen Streit, in dem im 5. Jahrhundert um das Verständnis der beiden Erscheinungsformen Christi als Mensch und als Gott gerungen wurde.
In diesem Streit spielte unter anderem die Frage eine Rolle, ob Maria, die Mutter Jesu, nur Jesus den Menschen geboren hatte, der als Mensch Träger und Tempel der Gottheit war, oder ob sie unmittelbar als »Gottesmutter« zu verstehen sei, also die »Gottesgebärerin« war. Im ersten Fall, als Mutter des Menschen Jesu, wäre ihr nur die Rolle des Mediums zugefallen, durch das die Inkarnation (Menschwerdung) Gottes möglich wurde. Im zweiten Fall, als Gottesmutter, gewinnt Maria selbst göttlichen Charakter, der sie über ihr menschliches Dasein erhebt. So war sie beispielsweise auch von der Erbsünde befreit.
Durchgesetzt haben sich schließlich auf dem Konzil von Ephesus 431 n. Chr. die Vertreter der Anschauung, dass erst durch die Inkarnation des »Logos« (gemeint ist Gott, nach Joh 1,1: Im Anfang war das Wort (gr. »Logos«)) Christus ein Individuum geworden sei. In der Folge hat demnach Maria nicht einen Menschen, sondern Gott selbst geboren, der in der Menschwerdung nur eine Daseinsänderung als Individuum erfahren habe. Hier tat sich insbesondere der Theologe Cyrill von Alexandrien hervor, der auf dem Konzil schließlich die Exkommunikation seines Gegenspielers Nestorius von Konstantinopel und zwei Jahre später sogar dessen Verbannung und die all seiner Anhänger erwirken konnte.
Bereits kurze Zeit nach dem Konzil wurde der 15. August als »Tag der Gottesgebärerin Maria« festgelegt. Um 600 wurde dieser Tag von Kaiser Mauritius als Feiertag für das »Fest der Gottesgebärerin« offiziell bestimmt. Doch erst ein Jahrhundert später gelangte das Fest auch in das Abendland und hieß bald »Aufnahme der Heiligen Maria« (lat. Adsumptio Sanctae Mariae).
Beeinflusst durch Mystiker formte sich eine Mariologie, die weit über die in der Bibel allein bezeugte Mutterschaft Jesu hinausging. Unter den Einflüssen regionaler heidnischer Vorbilder und Frömmigkeitsformen entwickelte sich der Göttermutterglauben mehr und mehr zu einem eigenen Mariendienst und zur Marienverehrung, die schließlich mangels biblischer Zeugnisse zur Dogmenbildung führten.
Zahlreiche Marienfeste fanden daraus ihren Platz im Kirchenkalender. Maria hat ihre Rolle im Glauben und in der Tradition der Kirche zugesprochen bekommen.
Das Fest »Mariä Aufnahme in den Himmel« ist das älteste der Marienfeste, doch erst 1950 wurde es dogmatisiert. Die »Aufnahme Marias in den Himmel« ist somit seit 1950 ein Grundsatz katholischer Glaubenslehre.
Unter der Bezeichnung »Mariä Himmelfahrt« fand das Fest Einzug in die Feiertagskalender etlicher Staaten und Länder.
In Deutschland ist Mariä Himmelfahrt gesetzlicher Feiertag im Saarland.
In Bayern ist er gesetzlich als Feiertag in solchen Gemeinden wirksam und geschützt, in denen der Anteil der katholischen Bevölkerung größer ist als der Anteil der evangelischen Bevölkerung. Dafür werden regelmäßig statistische Auswertungen durchgeführt. Nicht mitgezählt werden Bürger, die keiner der beiden christlichen Konfessionen angehören. Dadurch ist Mariä Himmelfahrt in knapp 20% aller bayerischen Gemeinden kein Feiertag.
Die evangelischen Kirchen kennen die Marienverehrung nicht. Mariä Himmelfahrt ist kein kirchliches Fest. Dies gilt gleichermaßen für alle anderen Marienfeste.
Für Martin Luther war Maria ein Vorbild des Glaubens und der Demut. Er würdigte ihre Rolle als Mutter Jesu, ähnlich Nestorius von Konstantinopel, sah sie aber weder als Gottgleiche oder Gottesgebärerin, noch als Heilige. Im Zusammenhang mit der Ablehnung jeglicher Heiligenverehrung lehnte er es auch ab, Maria als Fürbitterin anzurufen.
Martin Luther sorgte dafür, dass die Marienfeste, soweit sie inhaltlich biblisch begründet bestehen bleiben sollten, zu Christusfesten wurden.
Für evangelische Christen gilt der Grundsatz »Christus allein«. Allein Christus ist Mittler zwischen Menschen und Gott. Dabei sieht Christus selbst seine Rolle nur als helfend, nicht als unabdingbar: Der Mensch darf und soll sich jederzeit direkt und unmittelbar an Gott, den Vater, wenden. Die Beziehung Gottes zu einem Menschen ist eine direkte, unmittelbare Beziehung. Es bedarf keiner Vermittler, weder verstorbener noch lebender.
Dr. Martin Luther hatte bereits früh die Heiligenverehrung abgelehnt. In seiner Gottesdienstordnung für die Gemeinden aus dem Jahr 1523 erklärte er, warum die Heiligenfeste im Kirchenjahr nicht begangen werden sollen.
Die evangelischen Kirchen kennen daher keine Heiligen im Sinne der römisch-katholischen Kirche. Für sie sind Heiligsprechungen (Kanonisationen), die vom Papst vorgenommen wurden oder werden, nicht bindend. Sie nehmen selbst keine Heiligsprechungen vor. Sie kennen weder Schutzheilige (Patrone) noch die Anrufung oder gar die Anbetung von Heiligen.
Zwar kennen die evangelischen Kirchen einen »Gedenktag der Heiligen« (1. November), doch meinen sie damit nicht eine herausragende Stellung von Personen in der Gemeinschaft der Christen, sondern das Beispiel ihres außergewöhnlichen Handelns aus der Kraft des Glaubens heraus. So finden sich im evangelischen Kirchenkalender die Namen der Evangelisten, der Apostel und einiger weniger Märtyrer der frühen Zeit stellvertretend für Taten und Leben von Christen. Sie dienen als Vorbild und Beispiel für heutige Christen, wie es in der »Confessio Augustana«, dem Augsburgischen Bekenntnis der Reformatoren, 1530 formuliert worden ist:
Über die Verehrung von Heiligen lehren wir Folgendes: Man kann sich an Heilige erinnern, um ihrem Glauben nachzueifern. Man kann sich auch die guten Werke der Heiligen zum Vorbild nehmen; das soll entsprechend der jeweiligen gesellschaftlichen Stellung geschehen. [...] Aber die Heilige Schrift lehrt nicht, dass wir Heilige anrufen oder von ihnen Hilfe erbitten sollen, sondern sie stellt uns allein Christus hin als Mittler, Sühneopfer, Priester und Fürsprecher. Der soll angerufen werden, und er hat versprochen, dass er unsere Bitten erhören wird. Wenn wir ihn in allen Nöten anrufen, dann gefällt ihm das sehr. Im 1. Johannesbrief steht: »Wenn jemand sündigt, so haben wir einen Fürsprecher bei dem Vater, Jesus Christus, der gerecht ist.« (1. Joh. 2,1).
Text der Confessio Augustana nach der lateinischen Fassung. Ausgelassen ([...]) ist ein an Kaiser Karl V. gerichtetes Handlungsbeispiel aus jener Zeit, womit ihn die Protestanten auf dem Augsburger Reichstag am 25. Juni 1530 beim Verlesen des Bekenntnisses direkt adressierten, das aber inhaltlich zum Bekenntnis nichts beiträgt.